Reduziert der Pflichtteilsanspruch eines Erben die Erbschaftssteuer?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Madivaru
Beiträge: 8
Registriert: 4. Mär 2017, 07:50

Reduziert der Pflichtteilsanspruch eines Erben die Erbschaftssteuer?

Beitrag von Madivaru »

Hallo,

mit meinem Mann habe ich mich über einen Fall im Bekanntenkreis unterhalten - wir haben uns die Köpfe heißgeredet.

Bei unserem Gespräch ging es folgendes:

Die hochbetagete Frau A hat eine Schenkung (Immobilie mit Mieteinnahmen) an Sohn B gemacht. Sohn C steht nur der Pflichtteil zu. Die Erbschaftsteuer wurde dem Wert der Immobilie entsprechend berechnet. Aber der Wert der Schenkung/Immobilie wird sich nach dem Tode von A um 25% reduzieren. Denn B muss ein Viertel seines Eigentums an C auszahlen, damit dieser den Pflichtteil erhält.

Wird diese nachträgliche Reduzierung der Schenkung um 25% (infolge des zu zahlenden Pflichtteils an C) bei der Berechnung der Schenkungssteuer berücksichtigt? Und falls nicht: Könnte B diesen Pflichtteil in der Steuererklärung geltend machen, weil die 25% für ihn Kosten aus einer vermieteten Immobilie sind?

Gruß
Madivaru
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Reduziert der Pflichtteilsanspruch eines Erben die Erbschaftssteuer?

Beitrag von muemmel »

Wird diese nachträgliche Reduzierung der Schenkung um 25% (infolge des zu zahlenden Pflichtteils an C) bei der Berechnung der Schenkungssteuer berücksichtigt? Nö. Der Pflichtteil berechnet sich nach dem Vermögen, welches Frau A zum Zeitpunkt ihres Todes hat. Und was sie vorher verschenkt hat, ist logischerweise nicht mehr ihr Vermögen.
Aber der Wert der Schenkung/Immobilie wird sich nach dem Tode von A um 25% reduzieren. Nein, wird er nicht.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Reduziert der Pflichtteilsanspruch eines Erben die Erbschaftssteuer?

Beitrag von StephanM »

Erbschaftsteuerlich wirken sich die Erwerbe als Schenkung der letzten 10 Jahre vor dem Erbe mit auf die Erbschaftseuer aus.

Erwerbsrechtlich ist das eine Frage des BGB. Dort gibt es auch gewisse Ausgleichsansprüche unter Erben über das zu Lebzeiten Erhaltene. Da dies ein Steuerforum und kein Forum für Erbschaftsrecht ist, sollte die Frage, ob ein Ausgleich zu leisten ist dort gestellt werden.
Sofern ein Ausgleich zwischen den Erben zu erfolgen hat, wird dieser auch erbschaftsteuerlich berücksichtigt.
Madivaru
Beiträge: 8
Registriert: 4. Mär 2017, 07:50

Re: Reduziert der Pflichtteilsanspruch eines Erben die Erbschaftssteuer?

Beitrag von Madivaru »

Und wie sieht es mit dieser Frage aus:

Könnte B diesen Pflichtteil in der Steuererklärung geltend machen, weil die 25% für ihn Kosten aus einer vermieteten Immobilie sind?

Dem Sohn gehört zwar die Immobilie, aber freuen kann er sich nicht wirklich daran. Denn das Nießbrauchsrecht ist bei A verblieben und der Pflichtteilsberechtigte wird 25% des Wertes der Immobilie verlangen, wenn A verstirbt. B wird der aufzunehmende Kredit finanziell in Schwierigkeiten bringen, da nutzt ihm die Immobilie nicht viel.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Reduziert der Pflichtteilsanspruch eines Erben die Erbschaftssteuer?

Beitrag von muemmel »

Könnte B diesen Pflichtteil in der Steuererklärung geltend machen, weil die 25% für ihn Kosten aus einer vermieteten Immobilie sind? Da er nicht existiert, kann er ihn auch nicht geltend machen.
Erbschaftsteuerlich wirken sich die Erwerbe als Schenkung der letzten 10 Jahre vor dem Erbe mit auf die Erbschaftseuer aus. Richtig. Nur hängt die genaue Höhe davon ab, wie lange Schenkung und Todeszeitpunkt auseinanderliegen.
B wird der aufzunehmende Kredit finanziell in Schwierigkeiten bringen, da nutzt ihm die Immobilie nicht viel. Es hat ihn keiner gezwungen, die Schenkung anzunehmen...
Madivaru
Beiträge: 8
Registriert: 4. Mär 2017, 07:50

Re: Reduziert der Pflichtteilsanspruch eines Erben die Erbschaftssteuer?

Beitrag von Madivaru »

Die Köpfe sind wieder abgekühlt... ;-)

Danke für Eure Antworten.
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