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Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Verfasst: 23. Apr 2014, 17:04
von webster1983
Hallo,

kennt jemand zufällig einen Internet-Link, der auf das Erstellen von Feststellungserklärungen für das Finanzamt von Erbengemeinschaften eingeht? Ich habe nur die Links zu den Formularen gefunden, tue mich aber bereits schwer den richtigen Anhang auszuwählen.

VG,
webster

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Verfasst: 23. Apr 2014, 18:52
von Petz
Hm, hier ist das Forum für Erbschaftsteuer (grübel.....)

Sind "normale" Feststellungserklärungen für die Feststellung von Einkünften gemeint (also eben nicht für die ErbSt) muss man sich bei ElsterOnline anmelden.

https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Verfasst: 24. Apr 2014, 14:11
von webster1983
So wie ich es verstanden habe, bilden die Erben nach dem Tod Erblassers eine Erbengemeinschaft, die in Ihrer Stellung z.B. der einer GBR gleicht. Daher müssen alle Einkünfte, die nach dem Tod durch die Erbmasse erzielt werden (z.B. Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, Zinsen aus Instandhaltungsrücklagen), in einer auf die Erbengemeinschaft ausgestellten Feststellungserklärung festgehalten werden. Dies muss nach dem Tod einmal jährlich erfoglen, bis die Testamentsvollstreckung abgeschlossen ist. Ich glaube man muss die normale Feststellungserklärung und den Anhang V verwenden. Ich frage mich allerdings, ob ich das mit meinen naiven Kenntnissen selber machen kann oder dies gegen Gebühr an einen Steuerberater weiterreichen soll. Das Erbe ist eigentlich relativ übersichtlich, bzw. es sind eigentlich nur Zinseinkünfte aufzunehmen.

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Verfasst: 24. Apr 2014, 16:52
von Petz
Ja, wenn man sich zutraut eine Anlage V korrekt auszufüllen, kann man das durchaus auch für die ErbGem machen.

Bei der Anlage V ist es ja wie bisher.

In der Feststellungserkklärung wird der auf der Anlage V ermittelte auf die Erben aufgeteilt, da muss man halt die Namen der Erben angeben und die Erbquote = Beteiligungsquote.

Aber die Feststellungserklärung kann man elektronisch nür über ElsterOnline abrufen, ansonsten muss man eben eine Papiererklärung abgeben.

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Verfasst: 11. Jun 2014, 17:52
von benny424
Ist elsteronline eine Vertrauenswürdige Firma?

Re: Feststellungserklärung Erbengemeinschaft

Verfasst: 12. Jun 2014, 21:01
von Petz
Das ist keine Firma, das ist das Finanzamt selber.