Hallo und vorab Danke das es solch ein Forum gibt.
Der fiktive Fall:
500.000 € vom verstobenen Vater geerbt. Davon laut einem Vermächtnis 250.000 € an
Stiefmutter ausbezahlt. Soweit so gut!
Meine Frage:
Muss ich für die 500.000 € Erbschaftsteuer zahlen oder nur für die verbliebenen 250.000 €?
Danke!
Erbschaftsteuer / Vermächtnis
Re: Erbschaftsteuer / Vermächtnis
.....danke für die zahlreichen Antworten Muss ja auch zugeben: Meine Frage war nicht einfach
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- Beiträge: 95
- Registriert: 30. Jan 2009, 15:05
Re: Erbschaftsteuer / Vermächtnis
hallo,
da das Vermächtnis die Erbschaft mindert, sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass nur auf die 250000Euro Steuern zu zahlen sind und die Stiefmutter dann natürlich auf ihren Teil Erbschaftssteuer zahlen muss. Mein Empfinden muss natürlich nicht richtig sein, vielleicht sieht die Rechtssprechung das ja anders.
Normalerweise werden hier doch einige Steuerspezies aktiv, die solche Fragen mit mehr Sachverstand lösen können.
Na ja, vielleicht liegts am schönen Wetter, dass keiner antwortet.
Gruß
Ratatouille
da das Vermächtnis die Erbschaft mindert, sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass nur auf die 250000Euro Steuern zu zahlen sind und die Stiefmutter dann natürlich auf ihren Teil Erbschaftssteuer zahlen muss. Mein Empfinden muss natürlich nicht richtig sein, vielleicht sieht die Rechtssprechung das ja anders.
Normalerweise werden hier doch einige Steuerspezies aktiv, die solche Fragen mit mehr Sachverstand lösen können.
Na ja, vielleicht liegts am schönen Wetter, dass keiner antwortet.
Gruß
Ratatouille
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- Beiträge: 4
- Registriert: 1. Mai 2015, 10:37
Re: Erbschaftsteuer / Vermächtnis
Der Gesund Menschenverstand hilft zum Glück doch hin und wieder, gleichwohl beim Steuerrecht - wie ganz richtig gesehen - man sich da besser alleine nicht darauf verlässt: ein Blick ins Gesetz und gegebenenfalls einen Kommentar hilft aber oft weiter. Leider sind Kommentare unglaublich überteuert aber sonst hätten noch weniger Anwälte und StRA ein auskömmliches Einkommen
Zu Deinem Hinweis:
"Der mit den Vermächtnissen belastete Erbe mindert durch die gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abziehbaren Vermächtnisse seinen erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb" ...
Gruß RS
Zu Deinem Hinweis:
"Der mit den Vermächtnissen belastete Erbe mindert durch die gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abziehbaren Vermächtnisse seinen erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb" ...
Gruß RS