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Erbfall 2006/Erschschein 2010 Aktien und Immobile

Verfasst: 29. Jan 2011, 08:54
von Karachow
Hallo Forum-Spezialisten,
ich benötige Eure Hilfe.
Im Sommer 2006 verstarb die Erblasserin. Die Alleinerbin war meine Mutter, die wiederum eine entfernte Cousine der Erblasserin war. Zum Vermögen gehörte ein Haus mit Grundstück, Bargeld und Aktien. Durch einen Testamentsstreit bekam meine Mutter den Erschein erst im November 2010. Ein Jahr nach ihrem eigenen Tod. Ihre Nacherben sind ihre Kinder und ihr Ehemann, also z.B. ich (Kind). Letzterer Erfall (Mutter - Kind) sollte unproblematisch sein (wegen Freigrenzen), aber der Fall aus 2006 ist mir nicht klar, wie der behandelt wird.
Welches Erschaftsteuerrecht gilt? Das von 2006 oder das von 2010? Welche Freibeträge, welche Steuerklasse?
Zu welchem Zeitpunkt ist das Vermögen zu bewerten? Heutiger Stand oder Stand 2006? Können die Kosten für den Testamentsrechtstreit und die seit 2006 angefallenen Hauskosten von der Steuerpflicht oder dem Hauswert abgezogen werden? Das Haus stand leer, musste aber verwaltet werden, Heizung, Dachreperatur .....
Wird der Immobilienwert anders ermittelt als z.B. der Aktienwert oder das Bargeld? Die Aktien sind seit 2006 nämlich erheblich gesunken, was dazu führen könnte, dass die Steuer das Portfilio komplett aufsaugt, wenn nach damaligem Aktienwert besteuert wird.
Wer weiß Rat?
Viele Grüße

Re: Erbfall 2006/Erschschein 2010 Aktien und Immobile

Verfasst: 7. Feb 2011, 19:31
von ulwa
Hallo,

erst mal grundsätzlich:

§_9 ErbStG (F)
Entstehung der Steuer
(1) Die Steuer entsteht
bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tode des Erblassers,

auf diesen Zeitpunkt ist auch zu bewerten. Im Falle der Immobilie ist das wahrscheinlich sogar von Vorteil.

Die Bewertung selbst ist nicht ganz so einfach. Vielleicht willst du es ja anhand der alten Richtlinien probieren, ich würde aber an Deiner Stelle die Geschichte nem Steuerberater übergeben.

Re: Erbfall 2006/Erschschein 2010 Aktien und Immobile

Verfasst: 8. Feb 2011, 21:42
von Karachow
Hallo und vielen Dank für die Antwort. Ich dachte schon, es antwortet gar keiner.
Darf ich noch einmal bei meinen Fragen anknüpfen? Zum Zeitpunkt des Erbfalls in 2006 war ja meine Mutter die Erbin. Die ist aber nun inzwischen auch schon tot. Die Erben meiner Mutter sind nun der Vater und die Kinder. Haben wir alle drei den Freibetrag? Oder zahlen wir sozusagen die Steuer im Namen unserer Mutter?
Und wie sehen Sie das mit den Aktien? Steuern auf den Stand von 2006 (Erbfall) oder auf den jetzigen Stand? Wie gesagt, die Aktien sind heute nur noch die Hälfte wert. Wenn wir darauf die Steuern zum Stand 2006 zahlen müssen, bleibt nix übrig. So was nenne ich unzulässige Härte.
Viele Grüße