Hallo Zusammen,
eine disquotale Erbauseinandersetzung löst grundsätzlich Schenkungsteuer aus.
Ich frage mich dabei aber:
sind die Verkehrswerte oder die Steuerwerte (Sachwertverfahren / Vergleichswertverfahren /etc) für die Betrachtung relevant?
Beispiel: Vererbt werden 2 Immobilien im Wert von 1 Mio (Steuerwert 700) auf A und B zu gleichen Teilen.
Immobilie 1: Verkehrswert: 500 (Steuerwert 400)
Immobliie 2: Verkehrswert: 500 (Steuerwert 300)
Wenn Person A nun Immobilie 1 erhält und Person B Immobilie 2, kommt es zu folgendem Ergebnis:
500 A (steuerwert 400)
500 (steuerwert 300)
Nach Verkehrswerten ist es quotal, nach Steuerwerten disquotal. Löst dies nun eine Schenkung von B an A über 50 aus? Oder ist für die quotale/disquotale Berechnung alleinig der Verkehrswert relevant (der ja auch idR nicht bekannt ist).