Hallo Forum,
mein Onkel ist verstorben und ich habe von einer Bausparkasse die Information bekommen, dass es einen Bausparvertrag gab bei dem ich der Bezugsberechtigte bin.
Mit dem Tod wurde die Summe inkl. Zinsen auf mich ausbezahlt.
Von der Existenz dieses Bausparvertrages habe ich erst durch die Info der Bausparkasse erfahren.
Nun habe ich mich im Rahmen einer Einkommenssteurerklärung auch mit dem Thema Erbschaftssteuer befasst und festgestellt, dass ich dieses Erbe vermutlich dem Finanzamt hätte melden sollen (innerhalb 3 Monaten der Kenntnis), da die Summe über dem Freibetrag von 20.000€ liegt.
Die Frist ist aber schon durch (ca. 6 Monate).
Meine Frage ist jetzt, ob ich das ganze jetzt immernoch formlos melden kann/soll/muss, sodass das ganze seinen geregelten Weg geht?
Eine aktive Info vom Finanzamt habe ich bisher nicht erhalten.
Vielen Dank und viele Grüße!
Erben und Bausparvertrag
Re: Erben und Bausparvertrag
Falls die Frage ernst gemeint war: Nein, Sie dürfen keine Erbschaftsteuern hinterziehen. Der entsprechenden Bestrafung können Sie entgehen, indem Sie das umgehend nachmelden. Der Steuersatz liegt übrigens bei 30 %.
Re: Erben und Bausparvertrag
Hallo,
Nein natürlich möchte ich keine Steuerhinterziehung betreiben!
Die Frage, die sich mir stellt ist, ob diese Konstellation nicht unter die Schenkung fällt bzw. Die Einzahlungen auf den BSV den Freibeträgen der jeweiligen Jahre entspricht.
Zum klassischen Nachlass gehört der BSV ja nicht, da ich von Beginn an als bezugberechtigt genannt wurde und kein Erbe in der Erbreihenfolge bin.
Nein natürlich möchte ich keine Steuerhinterziehung betreiben!
Die Frage, die sich mir stellt ist, ob diese Konstellation nicht unter die Schenkung fällt bzw. Die Einzahlungen auf den BSV den Freibeträgen der jeweiligen Jahre entspricht.
Zum klassischen Nachlass gehört der BSV ja nicht, da ich von Beginn an als bezugberechtigt genannt wurde und kein Erbe in der Erbreihenfolge bin.
Re: Erben und Bausparvertrag
Die Frage, die sich mir stellt ist, ob diese Konstellation nicht unter die Schenkung fällt Nein: https://www.iww.de/erbbstg/archiv/finanzgericht-erbschaftsteuer-auch-fuerbausparvertragsguthaben-f47401