Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
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Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Ich suche Hilfe bei der Übertragung von Vermögen und einer Immobilie von Eltern an Kind. Ist es korrekt, daß daß das Kind beim Tod eines jeden der beiden Elternteile einen Freibetrag von 400.00 Euro hat, also ingesamt 800.000 Euro?
Wie sollten wir am besten verfahren, wenn das Vermögen der beiden Elternteile auf dem Papier aktuell ca. im Verhältnis 90% zu 10% verteilt ist?
Wie sollten wir am besten verfahren, wenn das Vermögen der beiden Elternteile auf dem Papier aktuell ca. im Verhältnis 90% zu 10% verteilt ist?
Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Hallo, ja das ist richtig. Es steht einem Kind ein Freibetrag von 400 T€ für die Schenkung oder Erbschaft von jedem Elternteil zur Verfügung. Der Freibetrag kann im Abstand von 10 Jahren wieder neu in Anspruch genommen werden. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, die Freibeträge auszunutzen. Wenn das Vermögen eines Elternteils bereits den Freibetrag übersteigt, könnte z.B. eine Schenkung des Vaters an die Mutter erfolgen, um das Vermögen zu verteilen. Nach einer angemessenen Frist kann dann die Mutter an das Kind übertragen. In dem Vertrag darf aber keine Verpflichtung zur Weiterübertragung enthalten sein. Oder man nutzt den 10-Jahres-Zeitraum aus, um Übertragungen vorzunehmen. Die Immobilie kann auch vorab mit einem Wohnrecht für die Eltern übertragen werden, falls diese von den Eltern selbst genutzt wird. Später dann das Barvermögen. Desweiteren können auch Enkelkinder bedacht werden. Diese haben einen Freibetrag von 200 T€. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten.
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Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Guten Abend.
Ich bin zwar nicht der Fragesteller, bedanke mich aber für die gegebene Antwort. Das hilft bereits ein wenig bei der Erstorientierung, da auch wir vor einer sehr ähnlichen Situation stehen.
Es geht um eine angedachte Schenkung einer ungenutzten Immobile von den Eltern an das Kind. Die Eltern sind beide die Eigentümer der Immobile, sie ist aber noch zu rd. 40% mit einem Darlehen belastet.
Ist es denkbar (oder sogar üblich), daß die Eltern den schuldfreien Teil der Immobilie dem Kind schenken, das Darlehn aber weiterhin von den Eltern bedient wird? Oder muß auch das Darlehen zwingend an das Kind übertragen werden? Besteht da ggfls. die Bank darauf? Oder ist es der Bank egal, und das Kreditverhältnis kann weiterhin unverändert zwischen der Bank und den Eltern bestehen bleiben? Kann jemand was dazu sagen, wie das typische oder übliche Vorgehen ist in diesem Fall?
Mit Dank & Gruß
Grauburgunder
Ich bin zwar nicht der Fragesteller, bedanke mich aber für die gegebene Antwort. Das hilft bereits ein wenig bei der Erstorientierung, da auch wir vor einer sehr ähnlichen Situation stehen.
Es geht um eine angedachte Schenkung einer ungenutzten Immobile von den Eltern an das Kind. Die Eltern sind beide die Eigentümer der Immobile, sie ist aber noch zu rd. 40% mit einem Darlehen belastet.
Ist es denkbar (oder sogar üblich), daß die Eltern den schuldfreien Teil der Immobilie dem Kind schenken, das Darlehn aber weiterhin von den Eltern bedient wird? Oder muß auch das Darlehen zwingend an das Kind übertragen werden? Besteht da ggfls. die Bank darauf? Oder ist es der Bank egal, und das Kreditverhältnis kann weiterhin unverändert zwischen der Bank und den Eltern bestehen bleiben? Kann jemand was dazu sagen, wie das typische oder übliche Vorgehen ist in diesem Fall?
Mit Dank & Gruß
Grauburgunder
Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Guten Abend,
bei der Schenkung einer Immobilie, welche noch mit Darlehen belastet ist, sollte generell vorher mit der Bank gesprochen werden. Ist geplant, dass der Erwerber die Darlehen übernehmen soll, so ist dies nur möglich, wenn die Bank vorher zustimmt. Sollen die Darlehen weiterhin von den Schenkern = Eltern bedient werden, so würde ich das auch mit der Bank besprechen, da die Grundschulden weiter auf dem Grundstück lasten. Möglich ist dieses jedoch.
Was ist unter einer "ungenutzten " Immobilie zu verstehen ? Sollte diese nicht selbst genutzt, sondern vermietet sein, so ist darauf zu achten, dass bei Schenkung unter Übernahme der Darlehen oder anderer Gegenleistungen durch den Beschenkten ein Spekulationsgewinn entstehen kann (10-Jahres-Frist).
bei der Schenkung einer Immobilie, welche noch mit Darlehen belastet ist, sollte generell vorher mit der Bank gesprochen werden. Ist geplant, dass der Erwerber die Darlehen übernehmen soll, so ist dies nur möglich, wenn die Bank vorher zustimmt. Sollen die Darlehen weiterhin von den Schenkern = Eltern bedient werden, so würde ich das auch mit der Bank besprechen, da die Grundschulden weiter auf dem Grundstück lasten. Möglich ist dieses jedoch.
Was ist unter einer "ungenutzten " Immobilie zu verstehen ? Sollte diese nicht selbst genutzt, sondern vermietet sein, so ist darauf zu achten, dass bei Schenkung unter Übernahme der Darlehen oder anderer Gegenleistungen durch den Beschenkten ein Spekulationsgewinn entstehen kann (10-Jahres-Frist).
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Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Hallo Krubri,
Danke für die schnelle Antwort.
Zunächst, "ungenutzt" heißt, sie ist teilmöbliert, steht aber leer. Sie ist weder vermietet noch sonst irgendwie bewohnt. Könnte aber theoretisch sofort bezogen werden.
Was das Darlehen angeht, kann ich nicht ganz folgen:
Zum einen schreibst Du, die Bank muß zustimmen, wenn das Darlehen auf das Kind übergehen soll.
Also es "soll" nicht, den Eltern und dem Kind ist es eigentlich egal. Na ja, nicht ganz. Eine Umschreibung auf das Kind würde sicherlich mit einer Servicegebühr seitens der Bank einhergehen, und die können wir uns sparen, wenn wir alles so lassen wie es ist, sprich Eltern=Schuldner und bleiben es, sprich die Eltern bedienen weiterhin das Darlehen.
Du sagst, daß wenn es aber übertragen werden soll, das Darlehen, die Bank dem zustimmen muß. Mal angenommen es "soll" übertragen werden und die Bank stimmt nicht zu, was macht man denn dann? Rein theoretisch der Fall, aber da frage ich mich schon, ... denn wenn die Bank zustimmen muß, was wird dann aus der Schenkung wenn sie es (warum auch immer) nicht täte....?
Und wie meinst Du das mit der Grundschuld? Die Bank hat doch in beiden Fällen die Hand auf dem belasteten Teil der Immobile und steht im Grundbuch.
Sorry, wenn das blöde Anfänger-Fragen sind, ...
Danke & VG
Grauburgunder
Danke für die schnelle Antwort.
Zunächst, "ungenutzt" heißt, sie ist teilmöbliert, steht aber leer. Sie ist weder vermietet noch sonst irgendwie bewohnt. Könnte aber theoretisch sofort bezogen werden.
Was das Darlehen angeht, kann ich nicht ganz folgen:
Zum einen schreibst Du, die Bank muß zustimmen, wenn das Darlehen auf das Kind übergehen soll.
Also es "soll" nicht, den Eltern und dem Kind ist es eigentlich egal. Na ja, nicht ganz. Eine Umschreibung auf das Kind würde sicherlich mit einer Servicegebühr seitens der Bank einhergehen, und die können wir uns sparen, wenn wir alles so lassen wie es ist, sprich Eltern=Schuldner und bleiben es, sprich die Eltern bedienen weiterhin das Darlehen.
Du sagst, daß wenn es aber übertragen werden soll, das Darlehen, die Bank dem zustimmen muß. Mal angenommen es "soll" übertragen werden und die Bank stimmt nicht zu, was macht man denn dann? Rein theoretisch der Fall, aber da frage ich mich schon, ... denn wenn die Bank zustimmen muß, was wird dann aus der Schenkung wenn sie es (warum auch immer) nicht täte....?
Und wie meinst Du das mit der Grundschuld? Die Bank hat doch in beiden Fällen die Hand auf dem belasteten Teil der Immobile und steht im Grundbuch.
Sorry, wenn das blöde Anfänger-Fragen sind, ...
Danke & VG
Grauburgunder
Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Hallo Grauburgunder,
für den Fall, dass das Kind das Darlehen übernehmen soll, muss die Bank zustimmen, da ja ein Schuldnerwechsel erfolgt und somit seitens der Bank geprüft werden muss, ob das Kind überhaupt zahlungskräftig ist, d.h. die Zins- und Tilgungsraten bedienen kann. Wenn das Kind keine eigenen genügenden Einkünfte hätte, würde die Bank darüber nicht begeistert sein und voraussichtlich darauf bestehen, dass die Raten weiterhin von den Eltern bedient werden, zumal aus der Immobilie ja keine Einkünfte erzielt werden. Die Schenkung kann die Bank nicht verhindern, sondern nur die Übertragung des Darlehens.
In eurem Fall soll das Darlehen ja weiterhin von den Eltern getilgt werden, so dass damit keine Probleme entstehen sollten.
für den Fall, dass das Kind das Darlehen übernehmen soll, muss die Bank zustimmen, da ja ein Schuldnerwechsel erfolgt und somit seitens der Bank geprüft werden muss, ob das Kind überhaupt zahlungskräftig ist, d.h. die Zins- und Tilgungsraten bedienen kann. Wenn das Kind keine eigenen genügenden Einkünfte hätte, würde die Bank darüber nicht begeistert sein und voraussichtlich darauf bestehen, dass die Raten weiterhin von den Eltern bedient werden, zumal aus der Immobilie ja keine Einkünfte erzielt werden. Die Schenkung kann die Bank nicht verhindern, sondern nur die Übertragung des Darlehens.
In eurem Fall soll das Darlehen ja weiterhin von den Eltern getilgt werden, so dass damit keine Probleme entstehen sollten.
Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Damit ist sie nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt und die Übertragung gegen Übernahme des Darlehens würde grundsätzlich unter §23 EStG fallen.Grauburgunder hat geschrieben: ↑3. Mär 2021, 21:56
Zunächst, "ungenutzt" heißt, sie ist teilmöbliert, steht aber leer. Sie ist weder vermietet noch sonst irgendwie bewohnt.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
@Krubri: Danke.
@taxexpert: ? ... da muß ich mal googeln, was das heißt, bzw. daraus erfolgt oder mit einhergeht.
Melde mich wieder (keine Drohung, hihi, Spaß muß sein).
VG & danke für die Infos.
Grauburgunder
@taxexpert: ? ... da muß ich mal googeln, was das heißt, bzw. daraus erfolgt oder mit einhergeht.
Melde mich wieder (keine Drohung, hihi, Spaß muß sein).
VG & danke für die Infos.
Grauburgunder
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Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Ich habe nun gesucht und gefunden, daß es bei dem zitierten §23 EStG um "Private Veräußerungsgeschäfte" geht. Aber richtig verstehen tue ich die Eingabe nicht, taxexpert.
Die besagte Wohnung ist zwar ungenutzt, würde aber nach Vollzug der Schenkung vom Beschenkten genutzt werden. Eigennutzung/Einzug um genau zu sein.
Meinst Du mit Deinem Hinweis, daß wenn das beschenkte Kind das restliche Darlehen übernimmt, dann zusätzliche Abgaben/Steuern anfallen nur weil die Wohnung bislang unbenutzt war/leerstand?
Die besagte Wohnung ist zwar ungenutzt, würde aber nach Vollzug der Schenkung vom Beschenkten genutzt werden. Eigennutzung/Einzug um genau zu sein.
Meinst Du mit Deinem Hinweis, daß wenn das beschenkte Kind das restliche Darlehen übernimmt, dann zusätzliche Abgaben/Steuern anfallen nur weil die Wohnung bislang unbenutzt war/leerstand?
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Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Welche der u.s. Variante ist denn im vorliegenden Fall grundsätzlich die beste Variante i.S.v. Steuervermeidung?
a)
=> Beschenktes Kind bekommt den schuldfreien Teil (60% des Wertes der Wohnung) geschenkt und das restliche Darlehen (40% des Wertes der Wohnung) verbleibt bei den schenkenden Eltern? Ist das am besten?
Und, wie hoch wäre der Betrag der gegen den Schenkungsfreibetrag angerechnet wird? Ich nehme an, das wären exakt die unbelasteten 60% des Wohnungswertes, richtig? Oder der gesamte 100%-ige Wohnungswert, weil die verbleibenden Schulden ja weiterhin von den schenkenden Eltern beglichen werden?
oder b)
=> Beschenktes Kind bekommt den schuldfreien Teil (60% des Wertes der Wohnung) geschenkt und übernimmt auch das restliche Darlehen (40% des Wertes der Wohnung)? Ist das am besten?
Und, wie hoch wäre der Betrag der gegen den Schenkungsfreibetrag in diesem Fall angerechnet wird? Ich nehme an, das dürften dann wirklich nur die unbelasteten 60% des Wohnungswertes sein, richtig?
Für a) und b) gilt gleichermaßen:
Eltern = Schenkende
Kind = Beschenkter
Kind zieht in die Wohnung nach vollzogener Schenkung.
Herzlichen Dank.
a)
=> Beschenktes Kind bekommt den schuldfreien Teil (60% des Wertes der Wohnung) geschenkt und das restliche Darlehen (40% des Wertes der Wohnung) verbleibt bei den schenkenden Eltern? Ist das am besten?
Und, wie hoch wäre der Betrag der gegen den Schenkungsfreibetrag angerechnet wird? Ich nehme an, das wären exakt die unbelasteten 60% des Wohnungswertes, richtig? Oder der gesamte 100%-ige Wohnungswert, weil die verbleibenden Schulden ja weiterhin von den schenkenden Eltern beglichen werden?
oder b)
=> Beschenktes Kind bekommt den schuldfreien Teil (60% des Wertes der Wohnung) geschenkt und übernimmt auch das restliche Darlehen (40% des Wertes der Wohnung)? Ist das am besten?
Und, wie hoch wäre der Betrag der gegen den Schenkungsfreibetrag in diesem Fall angerechnet wird? Ich nehme an, das dürften dann wirklich nur die unbelasteten 60% des Wohnungswertes sein, richtig?
Für a) und b) gilt gleichermaßen:
Eltern = Schenkende
Kind = Beschenkter
Kind zieht in die Wohnung nach vollzogener Schenkung.
Herzlichen Dank.
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Re: Übertragung von Immobilien und Geldvermögen von Eltern auf Kind
Darf ich nochmals nachfragen, ob mir hierzu jemand einen Hinweis geben kann?
Danke sehr.
Danke sehr.