Hallo zusammen und hoffentlich bin ich hier im richtigen Forum.
Meine Frage: Stimmt es, dass ein Grundstück nur an die jeweils nächste Generation überschrieben werden kann, ohne dass die Erbschaftssteuer greift?
Großeltern können das Grundstück nur an den Sohn, nicht jedoch einfach so an den Enkel überschreiben. Da der Enkel jedoch auf dem Grundstück bauen möchte und das Grundstück theoretisch auch direkt vom Vater haben könnte, ist die Frage, wie man das anders lösen kann.
MfG
Andi
Erbschaftssteuer bei 2. Generation?
Re: Erbschaftssteuer bei 2. Generation?
Beim Überschreiben fällt überhaupt keine Erbschaftsteuer an - es ist ja keiner gestorben. Und der Freibetrag bei der Schenkungsteuer liegt für eine Schenkung an den Enkel bei 200.000 Euro.
Re: Erbschaftssteuer bei 2. Generation?
Laut Anwalt können die Großeltern aber nicht ohne weiteres das Grundstück an den Enkel überschreiben, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Liegt der somit falsch?
Eine Schenkung käme demnäch nicht in Frage, weil das Grundstück weitaus mehr wert ist.
Eine Schenkung käme demnäch nicht in Frage, weil das Grundstück weitaus mehr wert ist.
Re: Erbschaftssteuer bei 2. Generation?
Laut Anwalt können die Großeltern aber nicht ohne weiteres das Grundstück an den Enkel überschreiben, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Liegt der somit falsch? Allerdings - Schenkungsteuer zahlt der Beschenkte. Die Großeltern zahlen also nichts.
Eine Schenkung käme demnäch nicht in Frage, weil das Grundstück weitaus mehr wert ist. Tja - dann gibt es halt keine Schenkung...
Eine Schenkung käme demnäch nicht in Frage, weil das Grundstück weitaus mehr wert ist. Tja - dann gibt es halt keine Schenkung...
Re: Erbschaftssteuer bei 2. Generation?
Es ist richtig, dass der Freibetrag für Schenkungen an Enkelkinder 200 T€ beträgt. Sollte das Grundstück mehr wert sein, so ist zu überlegen, ob zunächst eine Schenkung der Großeltern an ihren Sohn erfolgt (Freibetrag 400 T€) und danach eine Schenkung vom Sohn an seinen Sohn, also das Enkelkind. Dabei sind aber verschiedene Voraussetzung zu beachten, daher sollte man sich vorher anhand der genauen Sachverhaltsdarstellung beraten lassen. Die Weiterschenkung sollte nicht in einer Urkunde, sondern am besten erst nach einigen Wochen oder Monaten erfolgen. Zudem ist zu prüfen, welche Schenkungen innerhalb von 10 Jahren schon vom Großvater an den Sohn erfolgt sind, um den Freibetrag von 400 T€ nicht zu überschreiten und dabei Schenkungssteuer auszulösen. Weitere Infos findet man im Internet unter dem Stichwort "Kettenschenkung". Zu beachten ist, dass jedes Mal Notargebühren anfallen.