Allgemeine Fragen zur Erbschaftssteuer

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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hamburgerjung90
Beiträge: 15
Registriert: 28. Aug 2018, 20:49

Allgemeine Fragen zur Erbschaftssteuer

Beitrag von hamburgerjung90 »

Hallo,

ich würde mich gerne hier im Forum zum Thema Erbschaftssteuer einmal erkundigen.

Es geht darum, dass meine Eltern ein großes Einfamilienhaus besitzen und ich das einzige Kind meiner Eltern bin. An das Einfamilienhaus wurde Ende der 80er Jahre noch angebaut und der Anbau ist vermietet. Sollten also meine beiden Eltern irgendwann mal nicht mehr sein, würde ich alleine das Haus erben. Mir wurde gesagt, dass in dem Fall dann eine Erbschaftssteuer auf mich zukommt.

Rein rechnerisch wird das Haus zu dem Zeitpunkt jedoch noch mit Hypotheken belastet sein, die ich im Falle eines Erbantritts logischerweise abzahlen müsste. Ich habe jetzt einfach mal so weit gerechnet, bis meine Eltern beide 85 Jahre alt sein werden.

Nun meine Fragen:

1) Kann mir irgendjemand sagen, wie sich die Erbschaftssteuer berechnet? Ich würde gerne wissen, was da ungefähr auf mich irgendwann mal zukommt. Ist das ein fester Prozentsatz von dem Wert der Immobilie?

2) Beeinflusst es die Berechnung der fälligen Erbschaftssteuer, wenn die Immobilie zum Zeitpunkt des Erbantritts noch mit Hypotheken belastet ist und quasi zu einem Anteil noch der Bank gehört?

Ich freue mich sehr über eine kurze Rückmeldung.

LG
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Allgemeine Fragen zur Erbschaftssteuer

Beitrag von Severina »

Das Haus wird für Zwecke der Erbschaftsteuer im Vergleichswertverfahren zu bewerten sein, §§ 180 ff BewG.

In jedem Erbgang - von der Mutter und vom Vater - steht Ihnen ein Freibetrag in Höhe von 400.000 € zu.
Liegt das Gesamterbe über diesem Betrag, so sollte sichergestellt sein, dass Sie beim Tod des ersten
Elternteils bereits Erbe werden - und nicht zunächst nur der überlebende Elternteil, da Sie den Freibetrag
gegenüber dem Erstverstorbenen dann verlieren.

Der Freibetrag lebt alle 10 Jahre wieder auf, je nachdem, wie alt die Eltern sind und wie lange sie noch
leben, kann damit gestaltet werden. M. E. sollten Sie bzw. die Eltern einen Steuerberater aufsuchen und
bereits bestehende ERbreglungen auf steuerliche Auswirkungen hin untersuchen und dann ggf. ändern lassen.

Nachlassverbindlichkeiten - dazu gehören Schulden des Erblassers, die der Erbe übernimmt - werden abgezogen.
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