Erbschaftsteuer Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Sneeker
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Registriert: 11. Mär 2020, 13:47

Erbschaftsteuer Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren

Beitrag von Sneeker »

Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe eine Wohnung geerbt, die vermietet ist und war. Diese Wohnung ist in einem Mehrfamilienhaus. Teils sind die Wohnungen vermietet, teils eigengenutzt. Mir gehört nur eine Wohnung. Bei der Bewertung der Wohnung bin ich nach § 182 Abs. 3 BewG vorgegangen. Also bei Mietwohngrundstücken nach dem Ertragswertverfahren. Die Finanzbeamtin hat aber nach dem Sachwertverfahren bewertet. Einspruch ist eingelegt.

Zitat nach einem Telefonat mit ihr: Da mir nicht das ganze Objekt gehört, sondern nur eine Wohnung, greift das Ertragswertverfahren nicht. Es ist wie eine Eigentumswohnung nach dem Sachwertverfahren zu bewerten.

Kann mir da Jemand sagen wie es denn nun wirklich ist. Und sollte es nach dem Sachwertverfahren sein, kann man mir erklären warum?
Severina
Beiträge: 1281
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Erbschaftsteuer Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren

Beitrag von Severina »

Sind Sie sicher, dass das Sachwertverfahren und nicht das Vergleichswertverfahren angewendet wurde?
Und wieso eigentlich 'wie eine Eigentumswohnung' - so eine liegt doch offenbar genau vor?


Nach § 181 BewG ist unter 'Wohnungseigentum' das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung
mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört, zu verstehen
und unter 'Teileigentum' das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines
Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

=> eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist hierunter zu fassen, diese stellt kein Mietwohngrundstück
dar.

Nach § 182 (2) BewG sind Wohnungseigentum und Teileigentum grundsätzlich im Vergleichswertverfahren
zu bewerten.
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