Nießbrauchwert berechnen

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Madivaru
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Registriert: 4. Mär 2017, 07:50

Nießbrauchwert berechnen

Beitrag von Madivaru »

Hallo,

folgender Fall: Vater A (knapp vor seinem 63. Geburtstag) möchte Sohn B ein EFH schenken. A will sich das lebenslange Nießbrauchrecht vorbehalten und weiß, dass dies die Höhe der Schenkungssteuer senken wird. Beide machen sich aber Gedanken über die mögliche Höhe derselben. Denn der Wert des Hauses ist nicht bekannt. A hat nun folgendes recherchiert und berechnet und wüsste gerne, ob das so stimmt.

Die jährlichen Mieteinahmen betragen 15.000,00 und der Wert des Hauses wird wegen der Vermietung nur zu 90 % veranschlagt. Laut Sterbetafel liegt der Kapitalwert für das vollendete 62. Lebensjahr bei 12,340. Somit läge der Wert des Nießbrauchs bei 185.100,00. A hat diesen Betrag zum Freibetrag addiert und kommt auf 585.100,00. Somit „darf“ der Wert des Hauses (wegen der Vermietung werden nur 90 % des Wertes steuerlich berücksichtigt) bei 650.000,00 liegen (90 % = 585.000,00 ./. Nießbrauchswert 185.100,00 = ca. 399.900,00) ohne dass Schenkungssteuer anfiele.

Ist diese Berechnung falsch bzw. ist A ein Denkfehler unterlaufen? Oder trifft es annähernd zu, dass in diesem Fall keine Schenkungssteuer anfiele?

Gruß
Madivaru
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