Liebes Steuer-Forum,
meine Frau hat eine Doppelhaushälfte von Ihrer Mutter mittels Erbvertrag geerbt, welche ihr Leben lang in der Immobilie wohnte. Das Haus besteht aus 2 identischen Wohnungen im EG und im OG. Die verstorbene Mutter hat im EG gewohnt, welches jetzt durch die Tochter bezogen wird, die bisher selbst seit 15 Jahren im OG gewohnt hat. Jetzt soll die Wohnung im OG nach Renovierung vermietet werden. Das Haus hat eine Gesamtwohnfläche von 130 m², also pro Wohnung 65 m². Jetzt zu meiner Frage: wird der Wert der vermieteten Wohnung bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer von dem Gesamtwert der Immobilie (geschätzt 700.000 €) abgezogen oder wird jetzt der Gesamtwert zur Berechnung herangezogen? Dann würde wohl der Freibetrag von 400.000 € nicht mehr ausreichen, um steuerfrei zu bleiben. Danke schon mal für die Antworten.
Viele Grüße
Erbschafssteuer Zweifamilienhaus selbst genutzt und auch vermietet
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Re: Erbschafssteuer Zweifamilienhaus selbst genutzt und auch vermietet
Meines Wissens ist die von der Mutter bisher bewohnte Wohnung von der Erbschaftssteuer befreit, da die Erbin diese jetzt bewohnt. Sie muss aber mindestens 10 Jahre in dieser Wohnung bleiben, sonst ist im nachhinein noch Erbschaftssteuer fällig.
Re: Erbschafssteuer Zweifamilienhaus selbst genutzt und auch vermietet
Sind 'Deine Frau' und 'die Tochter', die in die Wohnung einzieht, dieselbe Person?