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Frist Abgabe freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat

Verfasst: 16. Aug 2019, 12:08
von Prof Q
Guten Tag,
ich habe eine kleine Frage bezüglich der Frist zur Abgabe der freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat. Ich werde am 31 Oktober dieses Jahres heiraten.
Bis jetzt habe ich die Frist zur Abgabe meiner freiwilligen Steuererklärung immer vollständig wegen Zinszahlungen ausgenutzt. Das heißt, die Steuerklarung für das Jahr 2015 wollte ich zum Ende dieses Jahr abgeben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dies überhaupt für Steuererklärungen für das Jahr 2015, 2016, 2017 und 2018 machen kann oder ob ich diese Steuererklärungen vor der Heirat einreichen muss?
Gibt es dabei einen Unterschied,wenn die Steuerklassen 4/4 oder 5/3 gewählt werden?

Im Vorfeld schon einmal vielen Dank für die Auskunft

Re: Frist Abgabe freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat

Verfasst: 16. Aug 2019, 14:00
von muemmel
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dies überhaupt für Steuererklärungen für das Jahr 2015, 2016, 2017 und 2018 machen kann Ja, können Sie.

Re: Frist Abgabe freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat

Verfasst: 16. Aug 2019, 15:55
von schlauelia
was bedeutet "wegen Zinszahlungen"?

Vor oder nach der Heirat ist egal für die Jahre 2015-2018 - ab 2019 könnten Sie den Splittingtarif nutzen.. Egal welche Steuerklassen in 2019 - die Steuerlast ist die selbe.

Lia

Re: Frist Abgabe freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat

Verfasst: 16. Aug 2019, 16:02
von Prof Q
"wegen Zinszahlungen" bedeutet, dass man ja auf seine Steuerrückzahlung Zinsen erhält, was ja ansonsten derzeit nirgends möglich ist. Und daher ist die verspätete Abgabe der Steuererklärung quasi eine Sparform.

Re: Frist Abgabe freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat

Verfasst: 16. Aug 2019, 16:03
von Prof Q
qMuemmel

Vielen Dank für die Auskunft :-)

Re: Frist Abgabe freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat

Verfasst: 19. Aug 2019, 08:40
von taxpert
Prof Q hat geschrieben:"wegen Zinszahlungen" bedeutet, dass man ja auf seine Steuerrückzahlung Zinsen erhält, was ja ansonsten derzeit nirgends möglich ist. Und daher ist die verspätete Abgabe der Steuererklärung quasi eine Sparform.
Dann sind Sie ggf. leider etwas zu spät dran Seit Mai 2019 enthalten alle Bescheide einen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Zinsen. Je nachdem, wie das Bundesverfasungsgericht entscheidet, müssen Sie ggf. den schönen Zins wieder an den Fiskus zurück zahlen!

taxpert