Frist Abgabe freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat
Verfasst: 16. Aug 2019, 12:08
Guten Tag,
ich habe eine kleine Frage bezüglich der Frist zur Abgabe der freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat. Ich werde am 31 Oktober dieses Jahres heiraten.
Bis jetzt habe ich die Frist zur Abgabe meiner freiwilligen Steuererklärung immer vollständig wegen Zinszahlungen ausgenutzt. Das heißt, die Steuerklarung für das Jahr 2015 wollte ich zum Ende dieses Jahr abgeben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dies überhaupt für Steuererklärungen für das Jahr 2015, 2016, 2017 und 2018 machen kann oder ob ich diese Steuererklärungen vor der Heirat einreichen muss?
Gibt es dabei einen Unterschied,wenn die Steuerklassen 4/4 oder 5/3 gewählt werden?
Im Vorfeld schon einmal vielen Dank für die Auskunft
ich habe eine kleine Frage bezüglich der Frist zur Abgabe der freiwilligen Steuererklärung nach der Heirat. Ich werde am 31 Oktober dieses Jahres heiraten.
Bis jetzt habe ich die Frist zur Abgabe meiner freiwilligen Steuererklärung immer vollständig wegen Zinszahlungen ausgenutzt. Das heißt, die Steuerklarung für das Jahr 2015 wollte ich zum Ende dieses Jahr abgeben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dies überhaupt für Steuererklärungen für das Jahr 2015, 2016, 2017 und 2018 machen kann oder ob ich diese Steuererklärungen vor der Heirat einreichen muss?
Gibt es dabei einen Unterschied,wenn die Steuerklassen 4/4 oder 5/3 gewählt werden?
Im Vorfeld schon einmal vielen Dank für die Auskunft