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Großes Problem: Steuererklärung für2014/15 nachreichen

Verfasst: 26. Mai 2019, 13:02
von Maria19
Hi,
ich habe für 2014/2015 keine Steuererklärung abgegeben, in der Annahme, dass ich dazu nicht verpflichtet bin. Das war falsch, denn ich hatte zwei Arbeitgeber. Nun hat sich das Finanzamt gemeldet, ich soll die Steuererklärungen nachreichen.
Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was ich nun machen soll. In Sachen Steuern bin ich nämlich ein Laie. An einen Lohnsteuerverein wenden? Oder an einen Steuerberater? Das wäre aber wohl teuer, oder?
Es geht um zwei Stellen mit halber Arbeitszeit (Steuerklasse 1 und 6). Lässt sich abschätzen, ob mir eine höhere Nachzahlung ins Haus steht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Großes Problem: Steuererklärung für2014/15 nachreichen

Verfasst: 26. Mai 2019, 15:06
von schlauelia
holen Sie sich die Formulare und füllen Sie aus: wenn Bescheide kommen, noch mal melden - Sie haben 1 Monat danach Zeit noch zu korrigiere und/oder sich fachliche Hilfe dafür zu suchen.

Re: Großes Problem: Steuererklärung für2014/15 nachreichen

Verfasst: 27. Mai 2019, 00:51
von muemmel
Lässt sich abschätzen, ob mir eine höhere Nachzahlung ins Haus steht? Ja, das wird passieren. Ich kenne natürlich Ihr Einkommen nicht, aber nehmen wir mal ein Beispiel: Job 1 und Job 2 mit je 1.000 Euro in Klasse 1 und 6. Für 2015 ergibt das eine Steuerzahlung für Job 1 von ca. 6 Euro monatlich, für Job 2 118 Euro. Es werden also insgesamt ca. 1.490 Euro Steuer gezahlt. Festzusetzen wäre aber eine Steuer von 206 Euro monatlich, also für das Jahr ca. 2.470 Euro. Es liegt folglich eine Unterdeckung von ca. 1.000 Euro vor, plus 50 Euro Soli plus ggf. Kirchensteuer und da 2015 ja schon länger her ist, aktuell ca. 12 % Zinsen. Für 2014 dürfte die Rechnung ähnlich sein, mit dem Unterschied, dass bereits ca. 18 % Zinsen aufgelaufen sind.
Leider habe ich überhaupt keine Ahnung, was ich nun machen soll. Die Formulare ausfüllen und zum Finanzamt schicken. Wenn Sie das nicht schaffen, können Sie natürlich auch einen Lohnsteuerhilfsverein damit beauftragen. Da Sie aber nirgends Kosten erwähnen, die Sie geltend machen wollen, klingt es nach einer recht simplen Erklärung - das sollte auch so zu schaffen sein.
Übrigens gibt es auch Steuersoftware und Steuerapps.