Einkommensteuernachzahlung
Verfasst: 11. Mai 2019, 13:41
ich habe heute meinen einkommensteuerbescheid erhalten und soll einiges an einkommensteuer nachzahlen.
einkommen setzt sich aus Lohn und einen kleinen betrag von verpachtung zusammen
beim überprüfen des bescheids habe ich soweit keine fehler finden können:
-steuerklasse 3 verheiratet ist korrekt (frau geht nicht arbeiten)
- sonderausgaben sind korrekt abgezogen
-behinderten pausch betrag ist berücksichtigt
-ehegattensplitting ist berücksichtigt worden
-einkünfte von verpachtung ist korrekt aufgeführt und auf beide ehepartner als einkünfte aufgeteilt
die steuerbelastung auf das zu versteuernde einkommen beträgt 12,23 %
ich habe nun den "kleinen" einkommensbetrag der verpachtung von dem zu versteuerndem einkommen abgezogen und komme ja dann wieder auf
den lohn den ich das ganze jahr über erhalten habe .
wenn ich dann davon 12,23 % berechne komme ich auf auf Summe XX
nun habe ich mir mal meine "lohnabrechnungen" angeguckt und mal den prozentsatz den mein arbeitgeber an lohnsteuer von meinem gesamtbruttogehalt abführt errechnet.
da komme ich auf den prozentsatz von 8,76 %
meine Frage hier für's forum ist nun die:
müsste mein arbeitgeber nicht direkt die lohnsteuer in höhe von 12,23% abführen anstatt von nur 8,76 %?
noch zum hinweis...der betrag der verpachtungen ist wirklich gering , weniger als 5000 euro im jahr als ehepaar...und das ich für die verpachtungen einkommensteuer zahlen muss ist bei meinen berechnungen bzw. überlegungen auch berücksichtigt
vielleicht findet sich ja hier jemand der mir weiter helfen kann
gruß tanne
einkommen setzt sich aus Lohn und einen kleinen betrag von verpachtung zusammen
beim überprüfen des bescheids habe ich soweit keine fehler finden können:
-steuerklasse 3 verheiratet ist korrekt (frau geht nicht arbeiten)
- sonderausgaben sind korrekt abgezogen
-behinderten pausch betrag ist berücksichtigt
-ehegattensplitting ist berücksichtigt worden
-einkünfte von verpachtung ist korrekt aufgeführt und auf beide ehepartner als einkünfte aufgeteilt
die steuerbelastung auf das zu versteuernde einkommen beträgt 12,23 %
ich habe nun den "kleinen" einkommensbetrag der verpachtung von dem zu versteuerndem einkommen abgezogen und komme ja dann wieder auf
den lohn den ich das ganze jahr über erhalten habe .
wenn ich dann davon 12,23 % berechne komme ich auf auf Summe XX
nun habe ich mir mal meine "lohnabrechnungen" angeguckt und mal den prozentsatz den mein arbeitgeber an lohnsteuer von meinem gesamtbruttogehalt abführt errechnet.
da komme ich auf den prozentsatz von 8,76 %
meine Frage hier für's forum ist nun die:
müsste mein arbeitgeber nicht direkt die lohnsteuer in höhe von 12,23% abführen anstatt von nur 8,76 %?
noch zum hinweis...der betrag der verpachtungen ist wirklich gering , weniger als 5000 euro im jahr als ehepaar...und das ich für die verpachtungen einkommensteuer zahlen muss ist bei meinen berechnungen bzw. überlegungen auch berücksichtigt
vielleicht findet sich ja hier jemand der mir weiter helfen kann
gruß tanne