Steuerklasse 1 Rückwirkend, Finanzamt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Svezi
Beiträge: 1
Registriert: 18. Jan 2018, 08:33

Steuerklasse 1 Rückwirkend, Finanzamt

Beitrag von Svezi »

Hi Leute!.....

Falls ich in diesem Forum nicht richtig sein sollte, bitte ich um Verschiebung.

Zu meinem Problem:

Mai 2016 haben meine Frau und ich uns getrennt. Meine LK 3 habe ich weiterlaufen lassen bis 1.1.18. Mir war bewusst das ich die LK 1 Nachzahlung in 2018 machen muss, aber die Art und Weise ist doch ziehmlich fraglich.

Gestern ruft mich meine Chefin an und sagt mir das sie mir Januar und den halben Februar kein Lohn zahlen kann, weil das Finanzamt (Elster) automatisch rückwirkend für 2017 die Einkommenssteuer abgezogen hat, bzw. eingefordert hat.

Ist das rechtens?

Ich dachte ich muss halt drauf zahlen bei der Einkommensteuer Erklärung und kann es dann stunden.

Vielen Dank wenn sich einer meiner Problemtatik annimmt.

Grüße Svezi.....
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuerklasse 1 Rückwirkend, Finanzamt

Beitrag von Severina »

Nicht rechtens war wohl eher, die Steuerklasse im Jahr 2017 einfach durchlaufen zu lassen. Wurde das Trennungsdatum in der Steuererklärung für 2016 nicht angegeben?

Ich nehme an, dass Ihre Noch-Ehefrau eine Steuererklärung für 2017 abgegeben, die Trennung dem Finanzamt mitgeteilt oder die Änderung der Lohnsteuerklasse beantragt hat - dadurch erfolgte dann automatisch die Änderung bei Ihnen.
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