Steuerklasse rückwirkend "vergüten" ?
Verfasst: 16. Okt 2013, 17:09
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und nicht ganz sicher ob ich das richtige Unterforum getroffen habe.
Hier mein Anliegen:
ich habe am 03.07.2012 geheiratet. Seit dem 03.07.2012 bin ich in die Steuerklasse 3 meine Frau in die Steuerklasse 5 gewechselt. Die Lohnsteuerkarten wurden rückwirkend im November 2012 angepasst. Beide Arbeitgeber haben bis 31.12.2012 mit Lohnsteuerklassen 1 - 1 abgerechnet. Laut Aussage des Finanzamts wird der entsprechende "Vorteil" aus dem Splitting in 3-5 rückwirkend auf der nächsten Steuererklärung vergütet. Auf meiner aktuellen Steuererklärung wird mir bis zum 31.12.12 die 1 - 1 Variante zugeschrieben. Auf Einspruch beim Finanzamt erhielt ich die Aussage: "Ehegatten im Ergebnis so behandelt, als wenn jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielt hätte. Die Besteuerung erfolgt nach Splittingtarif. Der Widerspruch wird abgelehnt.
Was nun? Es sind ca. 250 € monatlicher "Vorteil" der 3 -5 gegenüber der 1-1 Variante. Für die 6 Monate (2. Halbjahr 2012) fehlt mir dieser derzeit.
Die Aussage das der " Vorteil" also rückwirkend zum 03.07.12 berechnet wurde erfolgte telefonisch vom Finanzamt (hatte damals darauf hingewiesen das beide AG noch mit 1 -1 versteuern.
Jetzt lehnt das Finanzamt dieses ab.
Vielen Dank im Voraus
ich bin neu hier im Forum und nicht ganz sicher ob ich das richtige Unterforum getroffen habe.
Hier mein Anliegen:
ich habe am 03.07.2012 geheiratet. Seit dem 03.07.2012 bin ich in die Steuerklasse 3 meine Frau in die Steuerklasse 5 gewechselt. Die Lohnsteuerkarten wurden rückwirkend im November 2012 angepasst. Beide Arbeitgeber haben bis 31.12.2012 mit Lohnsteuerklassen 1 - 1 abgerechnet. Laut Aussage des Finanzamts wird der entsprechende "Vorteil" aus dem Splitting in 3-5 rückwirkend auf der nächsten Steuererklärung vergütet. Auf meiner aktuellen Steuererklärung wird mir bis zum 31.12.12 die 1 - 1 Variante zugeschrieben. Auf Einspruch beim Finanzamt erhielt ich die Aussage: "Ehegatten im Ergebnis so behandelt, als wenn jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielt hätte. Die Besteuerung erfolgt nach Splittingtarif. Der Widerspruch wird abgelehnt.
Was nun? Es sind ca. 250 € monatlicher "Vorteil" der 3 -5 gegenüber der 1-1 Variante. Für die 6 Monate (2. Halbjahr 2012) fehlt mir dieser derzeit.
Die Aussage das der " Vorteil" also rückwirkend zum 03.07.12 berechnet wurde erfolgte telefonisch vom Finanzamt (hatte damals darauf hingewiesen das beide AG noch mit 1 -1 versteuern.
Jetzt lehnt das Finanzamt dieses ab.
Vielen Dank im Voraus