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negatives Einkommen gleich Verlustvortrag ??

Verfasst: 26. Nov 2011, 09:53
von Tosti2000
Hallo,

ich habe mal eine ganz banale Frage, die sich sicher ganz einfach beantworten lässt für jemanden, der sich ein bißchen damit auskennt:
Ich habe in einem Steuerbescheid ein negatives zu versteuerndes Einkommen (Student mit Bafög aber recht hohe Ausgaben). Auf dem nächsten Blatt steht allerdings nur der Verlustvortrag aus dem vergangenen Jahr, das angegebene negative Einkommen vom aktuellen Jahr ist nicht dazu addiert, hier steht 0€. Macht das irgendwie Sinn?
Ich dachte immer, ein negatives Einkommen würde eine Rückzahlung oder einen Verlustvortrag zur Folge haben!? Eine Rückzahlung gab es nicht, weil ich ja keine Einkommensteuer bezahlt hatte.

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand kurz erklären könnte!


Vielen Dank !

Re: negatives Einkommen gleich Verlustvortrag ??

Verfasst: 22. Dez 2016, 22:29
von alexander000
Hallo!

Ich habe das selbe Problem und würde mich hier über eine entsprechende Antwort freuen.

Alexander

Re: negatives Einkommen gleich Verlustvortrag ??

Verfasst: 22. Dez 2016, 22:47
von StephanM
Das "zu versteuernden Einkommen" ist nicht die Grundlage für den Verlustvortrag, sondern der "Gesamtbetrag der Einkünfte".
Ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte erhöht den Verlust und ein positiver verbraucht den Verlust aus dem Vorjahr, ggf bis auf 0 EUR Einkünfte. Erst nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte werden die Sonderausgaben abgezogen. Deswegen gibt es auch immer die Diskussionen, ob Ausgaben für Ausbildungen als Werbungskosten bei den Einkünften angerechnet werden oder diese nur als Sonderausgaben gelten, denn als Sonderausgaben können sie nicht in einen Verlustvortrag fließen.