Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Krankenversicherungsbeiträge.
Ich musste von 11/18-10/19 für meine Kranken- und Pflegeversicherung in der Elternzeit Beiträge bezahlen. Die Höhe der Beiträge hat mir meine Versicherung erst 2019 mitgeteilt. Somit habe ich die Beiträge für 2018 auch erst 2019 bezahlt.
Muss ich die Beiträge für 2018 dann in der Steuererklärung von 2018 oder 2019 angeben?
Meine Versicherung hat sie mir als "Beiträge für das Jahr 2019" bestätigt.
Vielen Dank,
Fragestellerin
Krankenversicherung Elternzeit
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Re: Krankenversicherung Elternzeit
Es gilt, wie so oft, das "Abflussprinzip" - Zahlungen werden in dem Jahr angesetzt, in dem sie vom Konto "abfliessen" ( hier also 2019).
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Re: Krankenversicherung Elternzeit
Super, danke! Dann halt 2019...wird mir da hoffentlich auch was bringen.
Re: Krankenversicherung Elternzeit
wird mir da hoffentlich auch was bringen. Gab es denn 2019 Einkommen (bei Ihnen und/oder dem Gatten)?