Bonuszahlung als Steuerklasse VI

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aga
Beiträge: 1
Registriert: 4. Dez 2019, 15:17

Bonuszahlung als Steuerklasse VI

Beitrag von Aga »

Hallo zusammen,

meine Frage betrifft meine Steuerbescheinigungen 2018, in der ich in die Steuerklasse 6 (früher immer 1) eingestuft wurde.
Seit dem 01.10.2017 habe ich keinen Arbeitgeber mehr und habe meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet (Weltreise), dennoch bekam ich im April 2018 noch eine Bonuszahlung vom alten AG. Außer dieser einmaligen Auszahlung hatte ich in Deutschland (und auch in der EU) im Jahr 2018 keine weiteren Einnahmen, sowie es wurde mir kein Arbeitslosengeld oder sonstiges ausgezahlt. Sollte ich daher nicht weiterhin der Steuerklasse 1 zugehören? Ich wollte die relativ kleine Lohnsteuersumme im Rahmen des Grundfreibetrages noch geltend machen, aber in der Steuerklasse 6 trifft das angeblich nicht zu. Hat jemand Ahnung, wie ich hier vorgehen soll?

Ich bedanke mich im Voraus für jeden diesbezüglich erteilten Hinweis.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bonuszahlung als Steuerklasse VI

Beitrag von muemmel »

Ich wollte die relativ kleine Lohnsteuersumme im Rahmen des Grundfreibetrages noch geltend machen, aber in der Steuerklasse 6 trifft das angeblich nicht zu. Heißt das jetzt so viel wie "Ich habe eine Steuererklärung eingereicht, aber nichts zurückerhalten, weil ich nur beschränkt steuerpflichtig bin"?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Bonuszahlung als Steuerklasse VI

Beitrag von taxpert »

Aga hat geschrieben: meine Frage betrifft meine Steuerbescheinigungen 2018, in der ich in die Steuerklasse 6 (früher immer 1) eingestuft wurde
Da es sich um Ihren ehemaligen ArbG handelt, hat sich dieser zutreffender Weise nicht als Haupt-ArbG für Sie registriert, denn er weiß nicht und muss auch nicht wissen, ob sie nicht doch noch irgendwo in D Einkünfte beziehen! Damit muss er mit LStKl VI abrechnen!
Aga hat geschrieben:habe meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet
Seinen Wohnsitz abmelden heißt im steuerlichen Sinne nicht unbedingt, keinen Wohnsitz mehr in D zu haben! Hieran hängt u.a. die weitere Beurteilung Ihrer Einkünfte in D!

Solange Sie nicht wirklich die "Zelte in D abgebrochen" haben (Mietvertrag aufgelöst, Whg/Haus im Eigentum verkauft bzw. unbefristet vermietet), bleiben Sie in D unbeschränkt steuerpflichtig. Geben Sie eine Steuererklärung für 2018 ab und Sie werden die Zuviel einbehaltene LSt erstattet bekommen, da Ihnen der Grundfreibetrag zusteht.

Haben Sie tatsächlich keinen Wohnsitz im steuerlichen Sinne mehr in D, so sind Sie mit den Einkünften ggf. beschränkt steuerpflichtig in D. Dann steht Ihnen aber (zunächst) kein Grundfreibetrag zu und der erste verdiente Euro in D löst Steuer aus. Ggf. ist dann jedoch im Rahmen einer Steuererklärung ein Antrag nach §1 Abs.3 EStG möglich.

taxpert
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