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Steuerklasse und ESt, Student und Nebengewerbe

Verfasst: 8. Okt 2019, 21:19
von garaffe1
Hallo zusammen :)

ich benötige dringend Rat zu meiner Steuersituation und wie man diese smart bewältigt.
Über Tipps bin ich sehr dankbar!

Folgendes:

Ich bin Student und habe dieses Jahr wie folgt gearbeitet nach Monaten:

01 Praktikant 750€ brutto
02 Praktikant 750€ brutto
03 Werkstudent 1000-1600€ brutto
04 Werkstudent 1000-1600€ brutto
05 Werkstudent 1000-1600€ brutto
06 Werkstudent 1000-1600€ brutto
07 Werkstudent 1000-1600€ brutto
08 Werkstudent 1000-1600€ brutto
09 -
10 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto
11 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto
12 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

DAZU werde ich durch mein Nebengewerbe Einkünfte von 3000€ als Kleinunternehmer erzielen.

Folgende Fragen tun sich auf:

1. Welche Steuerklassen ordne ich meinen Tätigkeiten zu? In meinem Angestelltenverhältnis wurde ich gefragt, ob ich als Steuerklasse 6 angemeldet werden soll, nachdem diese Rückmeldung vom Finanzamt kam. Klasse 1 ist sinnvoller hier, oder? Klasse 6 für das Nebengewerbe?

2.Wie hoch wird die Einkommensteuer grob überschlagen auf mein Nebengewerbe ausfallen?

3. Hat meine Tätigkeit als Werkstudent einen positiven Effekt auf die Einkommensteuer, die ich zu entrichten habe? Oder ist das nicht relevant?

4. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt auch gefragt, ob mein Nebengewerbe dauerhaft steuerlich angemeldet ist. Wie definiert sich diese Begrifflichkeit?

Vielen Dank Euch im Voraus! Ich freue mich auf Eure Tipps!

Re: Steuerklasse und ESt, Student und Nebengewerbe

Verfasst: 9. Okt 2019, 14:36
von Severina
garaffe1 hat geschrieben: 8. Okt 2019, 21:19 Hallo zusammen :)

ich benötige dringend Rat zu meiner Steuersituation und wie man diese smart bewältigt.
Über Tipps bin ich sehr dankbar!

Folgendes:

Ich bin Student und habe dieses Jahr wie folgt gearbeitet nach Monaten:

01 Praktikant 750€ brutto
02 Praktikant 750€ brutto
03 Werkstudent 1000-1600€ brutto
04 Werkstudent 1000-1600€ brutto
05 Werkstudent 1000-1600€ brutto
06 Werkstudent 1000-1600€ brutto
07 Werkstudent 1000-1600€ brutto
08 Werkstudent 1000-1600€ brutto
09 -
10 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto
11 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto
12 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

DAZU werde ich durch mein Nebengewerbe Einkünfte von 3000€ als Kleinunternehmer erzielen.

(Nur zur Klarstellung: 'Kleinunternehmer' ist ein rein UMSATZsteuerlicher Begriff, der hat mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun)

Folgende Fragen tun sich auf:

1. Welche Steuerklassen ordne ich meinen Tätigkeiten zu? In meinem Angestelltenverhältnis wurde ich gefragt, ob ich als Steuerklasse 6 angemeldet werden soll, nachdem diese Rückmeldung vom Finanzamt kam. Klasse 1 ist sinnvoller hier, oder? Klasse 6 für das Nebengewerbe?

Das ist ziemlich unklar: Welche 'diese' Rückmeldung kam vom Finanzamt? In der Steuererklärung ordnen Sie nichts mehr zu, da schreiben Sie nur noch die Steuerklasse rein, die in der Lohnsteuerbescheinigung steht. Die Steuerklasse hat sowieso auf die Jahressteuer keine Auswirkung, sondern nur und ausschließlich auf den unterjährigen Lohnsteuerabzug.

2.Wie hoch wird die Einkommensteuer grob überschlagen auf mein Nebengewerbe ausfallen?

Geben Sie die Einkünfte gemäß den Ihnen bereits vorliegenden Lohnsteuerbescheinigungen bzw. für die letzten 3 Monate gemäß den Aussagen eines Brutto-Netto-Lohnrechners einfach in eine entsprechende Software ein für 2018, der Unterschied zu 2019 wird nicht groß sein. Damit erhalten Sie den Durchschnittssteuersatz auf alle Einkünfte, den müssen sie dann nur noch auf die gewerblichen Einkünfte anwenden.

3. Hat meine Tätigkeit als Werkstudent einen positiven Effekt auf die Einkommensteuer, die ich zu entrichten habe? Oder ist das nicht relevant?

Es gibt keine Sonderbehandlung für Studenten bei der Steuer - nur bei der Sozialversicherung.

4. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt auch gefragt, ob mein Nebengewerbe dauerhaft steuerlich angemeldet ist. Wie definiert sich diese Begrifflichkeit?

Das müssen sie Ihren Arbeitgeber fragen. Vermutlich meint er folgendes: Wenn man eine Tätigkeit aufnimmt, ist ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und dem zuständigen Finanzamt zuzuschicken. Daraufhin werden einige Datensätze angelegt, z.B. eine Steuernummer vergeben (eine erstmalige oder eine neue, da Unternehmer in anderen Abteilungen geführt werden als Arbeitnehmer), ein Umsatzsteuer- und/oder Lohnsteuersignal gesetzt (ggf.) etc.
Wenn man eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist i.d.R. auch eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt erforderlich. Damit ist das Unternehmen beim Finanzamt bekannt und es werden die jeweils notwendigen Erklärungen erwartet. Schließt man das Unternehmen, muss man dies wiederum per Betriebsaufgabeerklärung mitteilen und einen Aufgabegewinn ermitteln etc.


Vielen Dank Euch im Voraus! Ich freue mich auf Eure Tipps!
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Re: Steuerklasse und ESt, Student und Nebengewerbe

Verfasst: 9. Okt 2019, 15:56
von muemmel
Hat meine Tätigkeit als Werkstudent einen positiven Effekt auf die Einkommensteuer, die ich zu entrichten habe? Nein, aber einen negativen Effekt - man hat weniger Vorsorgeaufwendungen (konkret: Weniger Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung). Und das wirkt steuererhöhend...

Re: Steuerklasse und ESt, Student und Nebengewerbe

Verfasst: 9. Okt 2019, 16:18
von Severina
Zur Beruhigung: die Steuerdifferenz ist aber nicht so hoch wie die Sozialversicherungsbeiträge ohne Studentenstatus gewesen wären ;-)