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Wettbewerbseinkommen aus Videproduktion versteuern

Verfasst: 4. Sep 2019, 21:37
von MrMoriarty
Hallo Zusammen,
ich habe vor einer Weile meine Einkommensteuererklärung abgegeben. Neben einer Tätigkeit als Set-Runner (Angestellten Verhältnis beim einer Filmgesellschaft) habe ich bei einem Videoproduktionswettbewerb teilgenommen für Werbespots für eine bestimmte Firma. Ich habe es aufs Siegertreppchen geschafft und 500 Euro erhalten. Da ja sozusagen die selbe Branche "Film" mein Hauptarbeitsverhältnis war, habe ich gelesen, dass ich diese auch bei der Steuererklärung angeben muss. Deswegen habe ich diese habe ich bei meiner Steuerklärung in der Anlage S als Gewinn aus sonstiger selbständigen Arbeit angegeben.

Insgesamt war ich auch noch unter dem Grundfreibetrag, weswegen ich leider das nicht noch genauer recherchiert habe. :roll:

Jetzt kam die Aufforderung vom Finanzamt noch das Formular Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) abzugeben. :?

Ist meine Angabe bei meiner Einkommensteuer korrekt eingetragen und die Forderung von EÜR?

Bei Bestätigung hätte ich dann die Frage, wo in EÜR meinen Einnahmen reingehören (Ausgaben gab es keine) und welches Rechtsform der "Betrieb" hätte. Bei Einkunftsart gehe ich stark von 2(selbständige Arbeit) aus.

Vielen Dank an Alle die sich die Mühe machen, meine Frage zu verstehen! :D

Ich bin mit meinen Latein am Ende, vorallem da es meine erste Steuerklärung überhaupt war. :(

Re: Wettbewerbseinkommen aus Videproduktion versteuern

Verfasst: 5. Sep 2019, 16:40
von schlauelia
Angaben Anlage S rufen immer die Aufforderung vom FA hervor, EÜR und Ust elektronisch abzugeben.

Rufen Sie doch einfach mal den Sachbearbeiter an und sagen ihm, dass diese 500,-- eine einmalige Sache( wenn es tatsächlich auch so ist!) waren, Ihr Einkommen unter dem Freibetrag liegt und ob das damit nicht erledigt wäre.

Lia