Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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taxpert
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Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von taxpert »

Elfo hat geschrieben: Wie würde der A denn in diesem Fall einem (zurecht) interessierten FA beweisen wollen, dass die mündliche Einigung (und damit mutmaßlich der Vertragsschluss) schon am 25.09. stattgefunden hat?
Das die Frist des §23 EStG bei Veräußerung abgelaufen ist, ist hier eine steuermindernde Tatsache, für die einzig und allein der Stpfl. die Nachweislast trägt. Dem FA kann es daher zunächst egal sein, wie der Nachweis geführt wird; es hat im Zweifelsfall jedoch den Anspruch, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

Grundsätzlich steht es dem Stpfl. doch frei, entsprechende Beweisvorsorge (z.B. eben doch einen schriftlichen Vertrag!) zu treffen. Der Beweisverderber kann aber nicht besser gestellt werden, als derjenige, der entsprechende Nachweise vorlegen kann. Verbleibende Zweifel gehen dann zu Lasten des Stpfl..

taxpert
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Elfo
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Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von Elfo »

Dann würde der A sich auf das einzige vorhandene Schriftstück stützen können, das er vorweisen kann: die Anzahlungsrechnung in voller Höhe nebst Überweisungsbeleg.

Wäre der Nachweis einer solchen Rechnung soweit zweifelsfrei, dass ein FA es regelmäßig akzeptieren würde?
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Dann würde der A sich auf das einzige vorhandene Schriftstück stützen können, das er vorweisen kann
Falsche Argumentation. Nur weil A keinen ausreichenden Beweis hat muss das Finanzamt doch nicht etwas anderes akzeptieren.

Langsam verstehe ich auch nicht mehr worauf du eigentlich hinaus willst, was ist so schwer daran ordentliche Belege zu bekommen?

Stefan
Elfo
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Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von Elfo »

Hallo Stefan,

danke für die Frage: Ich möchte eigentlich rausfinden, wie im Fall des A mit den vorliegenden Informationen und Belegen gegenüber dem FA der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts (= Start der 1 Jahreskarenz zur Vermeidung eines stpfl. Gewinns aus einem Veräußerungsgeschäft) argumentiert werden könnte.

Ich habe gelernt, dass dies per Kaufvertrag ginge.
Der liegt dem A nicht vor, sondern nur die Belege über die Zahlung und die entsprechende Anzahlungsrechnung (die das offenbar ohnehin irrelevante Datum des Verfügungsgeschäfts offen lässt) sowie die Rechnung bei Abholung.

Wie geht es im voliegenden Fall des A dann?

Viele Grüße,
Jürgen
Elfo
Beiträge: 10
Registriert: 30. Aug 2019, 19:26

Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von Elfo »

Hallo? Hab ich irgendwas falsches geschrieben?
Wäre klasse, wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte, wie in einem Falle wie dem des A der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts bzw. der nächstgelegene Zeitpunkt gegenüber einem FA dokumentiert werden kann.

Danke euch!
Grüße,
Jürgen
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Wie geht es im voliegenden Fall des A dann?
Besorge dir die fehlende Rechnung, oder schreib' dir einen Eigenbeleg.

Eine wirklich sichere Lösung gibt es nicht.

Stefan
Elfo
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Registriert: 30. Aug 2019, 19:26

Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von Elfo »

Danke Dir! Also die Anzahlungsrechnung (in voller Höhe) liegt dem A ja vor.
Dann würde er diese nehmen und darauf verweisen, dass er mit Bezahlung seinen Teil des Verfügungsgeschäfts getan habe. Insofern ist nach allgemeiner Geschäftsauffassung von einem vorhergehenden Verpflichtungsgeschäft auszugehen.

Entsprechend wäre der Zeitpunkt, ab dem der Veräußerungsgewinn steuerfrei bliebe ein Verkauf nach dem 31.09., richtig?

Grüße,
Jürgen
reckoner
Beiträge: 1038
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja, könnte klappen.
Entsprechend wäre der Zeitpunkt, ab dem der Veräußerungsgewinn steuerfrei bliebe ein Verkauf nach dem 31.09., richtig?
Wenn es erst um die Zukunft geht: Warum kann man nicht noch warten?

Stefan

PS: Auf den 31.09. kannst du aber lange warten. :-D
Elfo
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Re: Steuer-Rätsel Veräußerungsgewinn - Errechnung der Jahresfrist

Beitrag von Elfo »

Hallo Stefan,

danke Dir für Deine Antwort. Die habe ich vor dem Post im anderen Forum gar nicht gesehen :oops: :oops:

Ich probier das jetzt einfach mal so.

Viele Grüße,
Jürgen
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