Hallo zusammen,
hätte gerne gewusst, ob man Abgeltungssteuer zahlen muss,wenn man eine Lebensversicherung vorzeitig auflöst und der Gewinn dadurch wesentlich geringer ausfällt, als nach Ablauf der regulären Laufzeit
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Gruß
Ratatouille
Abgeltungssteuer
Re: Abgeltungssteuer
Hallo,
soweit ich weiß, muss man nur zahlen, wenn die Mindestlaufzeit 12 Jahre unterschreitet. Dann werden seit 2009, 25% Abgeltungssteuer vom Rückkaufswert fällig
Gruß
Jacob
soweit ich weiß, muss man nur zahlen, wenn die Mindestlaufzeit 12 Jahre unterschreitet. Dann werden seit 2009, 25% Abgeltungssteuer vom Rückkaufswert fällig
Gruß
Jacob