Geerbte Wohnung verkaufen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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paulvandyrk
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2019, 22:04

Geerbte Wohnung verkaufen

Beitrag von paulvandyrk »

Hallo zusammen,

ich habe zu meiner Frage bereits einiges recherchiert und habe noch keine für mich endgültige Antwort gefunden. Deswegen versuche ich es mal hier:

folgende Situation: meine Eltern haben 2011 eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung gekauft. 2015 ist mein Vater und 2017 meine Mutter verstorben. Bis zum Tod wurde die Wohnung von meinen Eltern bzw. meiner Mutter genutzt. Ich bin der Alleinerbe. Die Wohnung stand seit dem Tod leer und ich habe sie nun verkauft. Damit sind seit dem Kauf 8 Jahre vergangen, also ist das innerhalb der 10-Jahres-Frist. Damit wäre der vermeintliche Gewinn steuerpflichtig. Aber auf der anderen Seite wurde die Wohnung nie anderweitig genutzt. An einigen Stellen habe ich gelesen, dass der Erbe die Wohnung zwei Jahre (plus das Verkaufsjahr) selber nutzen muss, bevor der Verkauf steuerfrei ist. Aber auf der anderen Seite habe ich keine eindeutige Aussage zu meiner konkreten Situation gefunden bzw. auch Artikel, die durchaus eine Interpretation "steuerfrei" zuließen. Selbst im Steuerprogramm von WISO werde ich nicht so richtig schlau. Option "nur zu eigenen Wohnzwecken" dann steuerfrei (meine Eltern haben zum eigenen Wohnzweck da gewohnt) oder Option "nicht zu eigenen Wohnzwecken" (=Vermietung), was auch nicht der Fall ist.

Ich möchte den Verkauf bei der Steuer korrekt angeben. Also keine Diskussion, wie man im Vorfeld hätte Steuern vermeiden können. Ich würde nur gerne wissen, ob dieser konkrete Fall steuerfrei ist oder nicht.

Danke für die Hilfe im Voraus.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Geerbte Wohnung verkaufen

Beitrag von taxpert »

paulvandyrk hat geschrieben: Ich würde nur gerne wissen, ob dieser konkrete Fall steuerfrei ist oder nicht.
Einzelfallentscheidung, hier wohl sehr grenzwertig!
Bundesministerium der Finanzen, 05.10.2000, Rn. 25 hat geschrieben:Dies gilt auch für einen Leerstand zwischen Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und Veräußerung des Gebäudes, wenn der Steuerpflichtige die Veräußerungsabsicht nachweist;
Je größer der Abstand des Verkaufsvertrages vom Todeszeitpunkt entfernt liegt (lässt sich aus dem bisherigen Sachvortrag nicht ableiten), desto größer wird der Anspruch an den Nachweis der Verkaufsabsicht.
paulvandyrk hat geschrieben:Option "nicht zu eigenen Wohnzwecken" (=Vermietung)
Auch Leerstand ist Grundsätzlich keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken!

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paulvandyrk
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2019, 22:04

Re: Geerbte Wohnung verkaufen

Beitrag von paulvandyrk »

taxpert hat geschrieben: 19. Aug 2019, 09:02
paulvandyrk hat geschrieben: Ich würde nur gerne wissen, ob dieser konkrete Fall steuerfrei ist oder nicht.
Einzelfallentscheidung, hier wohl sehr grenzwertig!

taxpert
Was wäre denn die korrekte Vorgehensweise? Vorher mit dem Finanzamt sprechen oder All-in gehen und erstmal private Nutzung deklarieren?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Geerbte Wohnung verkaufen

Beitrag von schlauelia »

kommt überhaupt ein Gewinn raus?

Warum haben Sie sich nicht vor dem Verkauf informiert und dann ggf. eine zusätzliche Steuer oder keine bei der Preisgestaltung berücksichtigt??

Lia
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Geerbte Wohnung verkaufen

Beitrag von taxpert »

paulvandyrk hat geschrieben: Also keine Diskussion, wie man im Vorfeld hätte Steuern vermeiden können.
schlauelia hat geschrieben: Warum haben Sie sich nicht vor dem Verkauf informiert und dann ggf. eine zusätzliche Steuer oder keine bei der Preisgestaltung berücksichtigt??
Das ist nicht das Thema!

Anlage SO Zeilen 31-33 müssen auch ohne steuerlichen Gewinn ausgefüllt werden.

Zeilen 34 - 40 kann man unausgefüllt lassen, da man (zunächst) davon ausgehen darf, dass keine Steuer anfällt.

In Zeile 33 sollte als Ende der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken das Sterbedatum der Mutter eingesetzt werden. Das FA wird dann selber tätig werden und entsprechend nachfragen. Ob Steuerpflicht besteht oder nicht entscheidet zunächst das FA, nicht der Stpfl..

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