Veräußerungsgewinn §23 EStG gemischt genutztes Grundstück, mit oder ohne Betrieb?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Hyanzinthe
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2019, 11:22

Veräußerungsgewinn §23 EStG gemischt genutztes Grundstück, mit oder ohne Betrieb?

Beitrag von Hyanzinthe »

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgenden Fall: Mann und Frau kaufen zusammen ein Haus, der Mann nutzt 50% betrieblich (ist als BV in seinem Unternehmen), 20% werden vermietet, 30% selbstgenutzt. Noch vor Ablauf der 10 Jahre kommt es zur Scheidung, die Frau veräußert ihren halben Miteigentumsanteil an den Mann und muss nun den Veräußerungsgewinn besteuern.

Das Schema zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach §23 EStG ist mir klar, ABER: wir haben 40.000 nachträgliche Herstellkosten die nur den betrieblichen Bereich betreffen, wir haben Afa aus Gewerbebetrieb und Afa aus Vermietung. Ich hatte bei der Emittlung sowohl die nachträglichen Herstellkosten (Betrieb) als auch die Afa aus Gewerbebetrieb weggelassen, nach Vorschrift wird nur Afa aus Einkünften §2 Abs. 1 Nr. 4-7 hinzugerechnet. Habe bei den Nutzungsanteilen dann aber 40% Vermietung und 60% Eigennutzung angewendet, da der betriebliche Bereich m.E. komplett außen vor bleibt.

Das Finanzamt hat nun aber a) die Nutzungsanteile folgendermaßen festgesetzt: 30% steuerfrei da Eigennutzung, 70% steuerpflichtig (Betrieb+Vermietung), und b) außerdem noch die bereits gezogene betriebliche Afa hinzugerechnet. Das muss so sein, erklärte mir der Sachbearbeiter, da der Frau die Hälfte des gesamten Hauses gehört, also auch die Hälfte des betrieblichen Bereichs.

Sollte das Finanzamt Recht haben, will ich dann aber auch die nachträglichen Herstellkosten (rein betrieblich) zu den Anschaffungskosten hinzuaddieren, obwohl ich das weder aus der Vorschrift noch aus den Kommentaren herauslesen kann. Ich finde dazu einfach nichts.

Was sagt ihr dazu?

Danke und viele Grüße
Hyazinthe
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Veräußerungsgewinn §23 EStG gemischt genutztes Grundstück, mit oder ohne Betrieb?

Beitrag von schlauelia »

da sollte die Ehefrau, die offensichtlich hier fragt, doch zu einem Stb gehen!
Hyanzinthe
Beiträge: 2
Registriert: 18. Aug 2019, 11:22

Re: Veräußerungsgewinn §23 EStG gemischt genutztes Grundstück, mit oder ohne Betrieb?

Beitrag von Hyanzinthe »

Hallo Schlauelia,

die Ehefrau ist beim Steuerberater und ich als Sachbearbeiter von diesem Fall möchte meinem Chef den Einspruch gerne mit Hand und Fuß präsentieren und frage deshalb hier um Rat. Kann ja sein, dass jemand von euch so einen Fall schon mal hatte, so exotisch ist die Konstellation eigentlich nicht.

Danke
Hyazinthe
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Veräußerungsgewinn §23 EStG gemischt genutztes Grundstück, mit oder ohne Betrieb?

Beitrag von taxpert »

Hyanzinthe hat geschrieben:Sollte das Finanzamt Recht haben,
...was es tatsächlich hat!
Hyanzinthe hat geschrieben: obwohl ich das weder aus der Vorschrift noch aus den Kommentaren herauslesen kann. Ich finde dazu einfach nichts.
Vielleicht, weil AHK nicht beim §23 EStG, sondern beim §6 EStG definiert werden?
Hyanzinthe hat geschrieben: will ich dann aber auch die nachträglichen Herstellkosten (rein betrieblich) zu den Anschaffungskosten hinzuaddieren
Also den Nachweis führen, dass es sich ...

1. tatsächlich um steuerliche AHK handelt (§253 HGB, objektive/subjektive Funktionsuntüchtigkeit, §6 Abs.1 Nr.1a EStG), sollte ja einfach sein, da diese im betrieblichen Bereich aktiviert worden sein sollten!

2. die Mandantin diese Kosten entsprechend anteilig auch getragen hat, und nicht nur der Ex-Ehemann!

Dann klappt's auch mit dem Einspruch.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten