Hallo...,
ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir helfen. Ich hatte einen Schadensfall, der von meiner Versicherung übernommen wurde.
Ich habe die Rechnung der Versicherung eingereicht und diese hat den Schadensbetrag auf mein Konto überwiesen.
Das sind ja eigentlich Einnahmen für mich, oder ??
Muß ich diese "Einnahmen" in meiner Steuererklärung angeben ????
Gleicht die Steuerbehörde eigentlich die Rechnungen/Ausgaben von Versicherung und Handwerker und mir ab ???
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
grüße an alle hier
Frido
Versicherungsregulierung in der Steuer angeben??
Re: Versicherungsregulierung in der Steuer angeben??
Wenn d. Schaden betrieblich verursacht worden war und die Kosten vorher als Betriebsausgaben geltendgemacht worden waren , musst die Erstattung auch als Erträge erfassen.
Wenn es um eine priv. Angelegenheit handelt, dassn sind die Einnahmen Steuerfrei.
Wenn es um eine priv. Angelegenheit handelt, dassn sind die Einnahmen Steuerfrei.
Re: Versicherungsregulierung in der Steuer angeben??
Für den Privathaushalt (nicht Betriebsvermögen und Unternehmen) sollte gelten: Eine Versicherungsleistung ist keine Einnahme, sondern die Erstattung für etwas, was du vorher in deinem Privathaushalt gehabt hattest. z.B. Auto wird gestohlen, Kasko ersetzt den Schaden. Da dein Auto in der Steuererklärung nirgendwo auftaucht (das sind Kosten der privaten Lebenshaltung), wird auch die Kasko-Erstattung dann nicht auftauchen müsssen.