Onlinewerbung - Einnahmen aus dem Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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auggie
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Registriert: 10. Apr 2018, 16:17

Onlinewerbung - Einnahmen aus dem Ausland

Beitrag von auggie »

Hallo zusammen,

ich habe ein Gewerbe mit Schwerpunkt Erstellung von Webseiten & Onlinewerbung angemeldet. Im Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung wird im Abschnitt 3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer) abgefragt. Kann ich die Einkünfte aus meinem Gewerbebetrieb nach Abzug der Sonderausgaben (PKV, Provider-Vertrag für Internet, Webspace-Kosten) feststellen? Mal angenommen ich verdiene 20.000€ und habe Sonderausgaben in Höhe von 3.000€ im Jahr. Muss ich dann 17.000€ in die Zeile 110 unter Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb eintragen?

Außerdem bereitet mir Abschnitt 7 "Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer" große Probleme.

Denn den größten Teil meiner Einnahmen werde ich mit dem Schalten von Werbeanzeigen auf meinen Internetseiten haben, allerdings ist der Sitz meines Hauptpartners im Ausland. Das heißt, ich erhalte die Einnahmen bereits mit abgezogener Umsatzsteuer, sodass ich darauf keine Umsatzsteuer in Deutschland zu zahlen habe. Nun wird im Fragebogen auch die Summe der Umsätze abgefragt wegen Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer. Trage ich jetzt hier auch die Einnahmen aus dem Ausland ein, obwohl ich für diese Einnahmen keine Umsatzsteuer zahlen muss? Ich habe in der Zeile nur die Umsätze eingetragen, für die auch tatsächlich Umsatzsteuer gezahlt werden müssen.

Und da diese Umsätze schätzungsweise sehr gering sein werden, denke ich, dass ich als Kleinunternehmer gelte, da der hochgerechnete Gesamtumsatz für die Umsatzsteuer fällig sind, die Grenze von 17.500€ nicht überschreiten wird. Wobei ich mit den Einnahmen aus dem Ausland über 17.500€ bin. Ich verstehe nun leider nicht was Sache ist. Bin ich nun Kleinunternehmer oder nicht?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
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