Rechnung bei einmaligem Auftrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Trevor8
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2018, 11:38

Rechnung bei einmaligem Auftrag

Beitrag von Trevor8 »

Hallo zusammen,

ich bin beim Finanzamt nicht als Freiberufler gemeldet und habe demnach keine Steuernummer. Nun habe ich für eine Marketingfirma einen einmaligen Auftrag übernommen und würde gerne eine Rechnung schreiben. Der Auftraggeber verlangt eine Rechnung mit Steuernummer, damit er diese Rechnung als Betriebsausgabe absetzen kann. Ich soll mich nun beim Finanzamt als Freiberufler anmelden, was ich gerne vermeiden würde, da es sich tatsächlich nur um einen einmaligen Auftrag handelte. Laut einer Webseite für Freelancer sei das angeblich auch nicht nötig, da ich auch als Privatperson eine Rechnung schreiben könne:

https://www.freelancejunior.de/blog/pos ... tandigkeit

Meine Fragen lautet nun:

1.) Kann ich als Privatperson eine Rechnung ohne Steuernummer schreiben, die der Auftraggeber als Betriebskosten absetzen kann und den Gewinn auf meiner Steuererklärung unter "Sonstige Einkünfte" deklarieren?

2.) Falls ich mich doch für diese eine Rechnung beim Finanzamt anmelden muss, kann/muss ich mich dann direkt danach wieder abmelden?

3.) Habe ich auch ohne diese Steuernummer eine gesetzliche Grundlage um meine Entlohnung einzufordern bzw. eine Mahnung zu schreiben?

Vielen Dank!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rechnung bei einmaligem Auftrag

Beitrag von schlauelia »

1. Ja, schreiben Sie einfach Ihre "normale" Steuernummer oder, wenn Sie keine haben die Steuer-IDNr. rauf.
2. entfällt
3. entfällt

Außerdem warum "Freiberufler"? mE ist das eine gewerbliche Tätigkeit, diese geben Sie dann bei Ihre ESt in der Anlage G an - ggf. noch Ausgaben abziehen.

Liar
Trevor8
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2018, 11:38

Re: Rechnung bei einmaligem Auftrag

Beitrag von Trevor8 »

Hallo Schlauelia,

sorry, dass ich jetzt erst antworte, ich hatte Probleme mich im Forum einzuloggen.

Wie kommen Sie denn darauf, dass ich die Steuer-ID Nummer verwenden könnte? Überall im Netz steht, dass die "auf keinen Fall" auf eine Rechnung drauf gehört.

Und Freiberufler deshalb, weil es nur ein einziger Auftrag ist und ich selbstständig von zuhause aus als Texter arbeite, was angeblich unter die freien Berufe fällt.

Grüße,
Trevor
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Rechnung bei einmaligem Auftrag

Beitrag von schlauelia »

egal ob Gewerbe oder freier Beruf: steuerliche Auswirkungen anders erst wenn Gewinn über 24.500,--
Geben Sie Ihre St-Nr. an, wenn Sie die ID-Nr. nicht angeben wollen - was haben Sie denn sonst für Einkünfte??

Lia
Trevor8
Beiträge: 4
Registriert: 12. Jan 2018, 11:38

Re: Rechnung bei einmaligem Auftrag

Beitrag von Trevor8 »

Ich habe keine Einkünfte und auch keine Steuernummer, da ich gerade erst mein Studium im Ausland abgeschlossen habe und wieder nach Deutschland gezogen bin. War also vorher auch nirgendwo angestellt. Ich wohne also jetzt bei den Eltern, werde zukünftig als Angestellter arbeiten und möchte nun in der Zeit bis zum Jobanfang einen einmaligen Auftrag als Texter/Übersetzer für die Firma eines Bekannten übernehmen. Der verlangt, dass ich entweder ein Gewerbe anmelde oder mich als Freiberufler beim Finanzamt melde um dort eine entsprechende Stuernummer zu erhalten. Mir geht es darum, dass ich:

a.) schnellstmöglich eine Rechnung stellen will, ohne wochenlang auf die Steuernummer warten zu müssen.
b.) mir den Aufwand sparen will, weil es nur ein einziger Auftrag ist.

Aber so wie es aussieht,bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als mich für den einen Auftrag beim FA zu melden...
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