Rechnung bei einmaligem Auftrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Trevor8
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Registriert: 12. Jan 2018, 11:38

Rechnung bei einmaligem Auftrag

Beitrag von Trevor8 »

Hallo zusammen,

ich bin beim Finanzamt nicht als Freiberufler gemeldet und habe demnach keine Steuernummer. Nun habe ich für eine Marketingfirma einen einmaligen Auftrag übernommen und würde gerne eine Rechnung schreiben. Der Auftraggeber verlangt eine Rechnung mit Steuernummer, damit er diese Rechnung als Betriebsausgabe absetzen kann. Ich soll mich nun beim Finanzamt als Freiberufler anmelden, was ich gerne vermeiden würde, da es sich tatsächlich nur um einen einmaligen Auftrag handelte. Laut einer Webseite für Freelancer sei das angeblich auch nicht nötig, da ich auch als Privatperson eine Rechnung schreiben könne:

https://www.freelancejunior.de/blog/pos ... tandigkeit

Meine Fragen lautet nun:

1.) Kann ich als Privatperson eine Rechnung ohne Steuernummer schreiben, die der Auftraggeber als Betriebskosten absetzen kann und den Gewinn auf meiner Steuererklärung unter "Sonstige Einkünfte" deklarieren?

2.) Falls ich mich doch für diese eine Rechnung beim Finanzamt anmelden muss, kann/muss ich mich dann direkt danach wieder abmelden?

3.) Habe ich auch ohne diese Steuernummer eine gesetzliche Grundlage um meine Entlohnung einzufordern bzw. eine Mahnung zu schreiben?

Vielen Dank!
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