Spekulationssteuer

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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saibotekcirf
Beiträge: 1
Registriert: 30. Jun 2017, 12:56

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von saibotekcirf »

Hallo liebes Forum,

ich schließe mich mal diesem Thema an ;)

Folgende Fallkonstellation:

Person A und B besitzen eine Eigentumswohnung zu jeweils 50 % (6 Jahre im Eigentum). Diese verkaufen Sie zum 01.01.2017 notariell zu einem Kaufpreis von 115.000,00 Euro an Person C (Tochter von B). Person B vereinbart jedoch, ebenfalls als Teil des notariellen Kaufvertrages, eine Schenkung in Höhe von 27.500,00 Euro. Somit ergibt sich folgende Rechnung:
  • Person A erhält als Kaufpreiszahlung 57.500,00 Euro
    Person B erhält als Kaufpreiszahlung 30.000,00 Euro (Schenkung an Tochter C in Höhe von 27.500,00 Euro)
Dies stellt ja somit eine gemischte Schenkung dar. Das Finanzamt ermittelt nun, aufgrund des Haltezeitraums von 6 Jahren für Person A und B den Veräußerungsgewinn, welcher dann zur Besteuerung herangezogen wird. Folgende Berechnung hat das Finanzamt nun angestellt:
  • Anschaffungskosten vor 6 Jahren = 50.000,00 Euro
    abzgl. AFA für 6 Jahre (2 % pro Jahr) = 7.000,00 Euro
    = Buchwert zum 31.12.2016 = 43.000,00 Euro

    Person A

    Veräußerungspreis = 57.500,00 Euro
    ./. 50 % vom Buchwert = 21.500,00 Euro
    = Veräußerungsgewinn = 36.000,00 Euro

    Person B

    Veräußerungspreis = 30.000,00 Euro
    ./. 50 % vom Buchwert = 21.500,00 Euro
    + 23,9 % vom Buchwert = 5.735,00 Euro
    = Veräußerungsgewinn = 14.235,00 Euro
Dies nun zum Sachverhalt. Grundsätzlich verstehe ich diese Berechnung. Jedoch kann ich keine Rechtsgrundlage finden, die die Hinzurechnung der 23,9 % begründet. :?: Das Finanzamt kommt folgendermaßen auf diesen Prozentsatz:
  • Verkehrswert (Kaufpreis) = 115.000,00 Euro
    Schenkung = 27.500,00 Euro
    = somit Dreisatzrechnung: 27.500,00 x 100 / 115.000,00 Euro = 23,9 %
Gibt es hier vielleicht jemanden, der mir diesbezüglich behilflich sein kann? Vielen lieben Dank für eine Rückmeldung. ;)
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