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Hartz 4 und einkommenssteuererklärung ?!?!

Verfasst: 28. Jan 2017, 14:43
von linho
hallo,
ich bin Arbeitslosengeld 2 Empfänger und das Amt verlangt jetzt von mir das ich eine Einkommensteuererklärung für 2016 mache.
Im Jahr 2016 habe ich 2 Monate (April u Mai) für eine Firma gearbeitet die meinen Lohn nicht gezahlt hat. Das ganze ging vor Gericht und zum Gerichtsvollzieher. Dieser konnte ca 600 Euro im November raus holen.
Desweiteren habe ich im Juni für weitere 3 Wochen in einer anderen Firma gearbeitet.
Aufgrund der Zahlungsschwierigkeit der ersten Firma und den Zahlungsüberschneidungen bei der kurzen Arbeitszeit in der zweiten Firma, hat mir das Amt die Zahlungen plus minus das ganze jahr durch gezahlt. Könnten mir villt kurz jemand einen hinweis geben was ich jetzt machen kann? ich bin absolut überfordert grade
lg A.F,

Re: Hartz 4 und einkommenssteuererklärung ?!?!

Verfasst: 28. Jan 2017, 15:16
von muemmel
ich bin absolut überfordert grade Weil Sie eine Steuererklärung machen sollen? Oder was ist jetzt eigentlich das Problem?

Re: Hartz 4 und einkommenssteuererklärung ?!?!

Verfasst: 3. Feb 2017, 10:38
von N.Schmitt
Hallo,

eine Steuererklärung zu machen ist überhaupt nicht so schwierig. Keine Panik und Überforderung nötig!
Sie können die Steuererklärung online über Elster machen. Wenn Sie lieber mit Papierdokumenten arbeiten, können Sie alle notwendigen Unterlagen bei Ihrem Finanzamt auf der Homepage finden und ausdrucken. Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente: https://www.formulare-bfinv.de/

Je nachdem, welche Einkünfte Sie haben, brauchen Sie unterschiedlich viele Forumlare.

Immer brauchen Sie den sogenannten Mantelbogen.
Für nicht selbstständige Arbeit gibt es das Formular mit dem Namen "Anlage N"
Ihre Krankenversicherungsbeiträge tragen Sie in der Anlage mit dem Name "Anlage Vorsorgeaufwand"
Wenn Sie eine private Altersvorsorge haben (zum Beispiel eine Riester Rente), können sie Ihre Ausgaben hierfür in der Anlage AV eintragen.

Das ist wirklich kein Hexenwerk! Lesen Sie sich die Dokumente in einer ruhigen Minute einfach mal durch. Sie müssen ohnehin mit großer Sicherheit keine Steuern zahlen, da Sie ja Arbeitslosengeld 2 bekommen.

Viel Erfolg! Wenn Sie noch Fragen haben, sagen Sie gern Bescheid.

n.