Hallo alle zusammen,
ich spiele aktuell mit dem Gedanken über Ebay und vielleicht auch Amazon selbsthergestellte Gegenstände für den Garten zu verkaufen. Im normalen Leben bin ich Beamter im öffentlichen Dienst. Ziel ist es über Ebay ein monatliches "Zusatzeinkommen" von 200-300 Euro zu generieren. Ihr seht, ich habe nicht vor damit Millionär zu werden . Soweit ich das alles richtig verstanden habe, muss ich um kommerziell verkaufen zu dürfen ja ein Kleingewerbe bei der Stadt anmelden. Soweit so gut, interessieren würde mich aber, wieviel zusätzliche Steuern ich später bezahlen muss. Angenommen ich verkaufe ein Produkt für 70 Euro bei einem Materialeinsatz von 20 Euro. Abzüglich der Ebay Gebühren müssten dann so in etwa 40,- Euro hängen bleiben. Was kommt hier jetzt noch Einkommenssteuer oben drauf? wie kann ich das denn berechnen? Muss ich das zu meinem normalen Gehalt einfach dazurechnen und dann die Steuer für z.B. 30.040,- Euro berechnen statt für 30.000,- Euro?
Bin euch für jeden Tipp/Rat/Info sehr dankbar!
Viele Grüße und einen schönen Sonntag Abend!
Kleingewerbe bei Ebay wie verhält sich meine Einkommenssteuer?
Re: Kleingewerbe bei Ebay wie verhält sich meine Einkommenssteuer?
Muss ich das zu meinem normalen Gehalt einfach dazurechnen und dann die Steuer für z.B. 30.040,- Euro berechnen statt für 30.000,- Euro? Ja, ungefähr so funktioniert das. Und wenn ich jetzt mal annehme, daß die 30.000 Euro korrekt sind und Sie außerdem ledig sind (oder geschieden, verwitwet etc.), dann haben Sie einen Grenzsteuersatz von etwa 32 Prozent - auf die erwähnten 40 Euro wären also etwa 13 Euro Einkommensteuer zu zahlen, plus 70 Cent Soli plus ggf. 1,20 Kirchensteuer. Und bei geschätzten 3.000 Euro Jahresgewinn sind es dann halt um 1.000 Euro plus 55 Euro Soli plus 80 bis 90 Euro Kirchensteuer.
Übrigens meldet man kein Kleingewerbe an, sondern schlicht ein Gewerbe. Bei niedrigem Umsatz ist man dann per Gesetz Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit, sofern man sich nicht aktiv dagegen entscheidet.
Übrigens meldet man kein Kleingewerbe an, sondern schlicht ein Gewerbe. Bei niedrigem Umsatz ist man dann per Gesetz Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit, sofern man sich nicht aktiv dagegen entscheidet.