Einmalige Einkünfte: Wo und in welchem Jahr?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Spreech
Beiträge: 2
Registriert: 29. Jan 2011, 17:28

Einmalige Einkünfte: Wo und in welchem Jahr?

Beitrag von Spreech »

Hallo zusammen,

eine kurze Frage:
Ich habe im Rahmen einer Forschungsstudie an einem Interviewprojekt mitgewirkt (als Interviewer).
Die Tätigkeit habe ich im Jahr 2013 durchgeführt. Für meine Tätigkeit habe ich einmalig 2.000 € erhalten.
Lt. Vereinbarung mit dem Auftraggeber habe ich die Einkünfte zu versteuern.
Im Rahmen der Tätigkeit war ich an vier Tagen aktiv und es war nur eine einmalige Sache. Daher wurde auch kein Gewerbe angemeldet.
Die Tätigkeit wurde Ende 2013 durchgeführt, die Bezahlung habe ich nun erst gut 6 Monate später erhalten.
Ich bin mir nun unsicher, in welchem Jahr ich diese Erträge angeben muss (2013, da die Tätigkeit dort durchgeführt wurde) oder erst 2014 (da dort das Geld geflossen ist). Ebenfalls bin ich mir unsicher, an welcher Stelle in der Steuererklärung das ganze anzugeben ist.

Über eine kurze Rückmeldung und entsprechende Tipps wäre ich dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße,
T. S.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Einmalige Einkünfte: Wo und in welchem Jahr?

Beitrag von muemmel »

Es gilt stets das Zuflußprinzip, d. h., es wird in dem Jahr versteuert, in dem es zugeflossen ist. Das war 2014 - folglich brauchen Sie es erst nächstes Jahr in der Erklärung für 2014 angeben, und zwar in der Anlage S.
Antworten