Korrekte Besteuerung einer Abfindung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Robbie2701
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2014, 14:02

Korrekte Besteuerung einer Abfindung

Beitrag von Robbie2701 »

Hallo,

ich habe Ende Oktober 2013 meinen Job verloren weil das Unternehmen seinen Betrieb eingestellt hat. Es wurden jedoch von unserer Personalvertretung Abfindungszahlungen mit dem Unternehmen vereinbart:
1. Teil, sofort am Ende der Beschäftigung: 0,4 x Bruttogehalt x 6 (Jahre Betriebszugehörigkeit) + €6000 Pauschal
2. Teil, nach Liquidierung von Firmenbesitz: 1,0 x Bruttogehalt x 6 + €4000 Pauschal

Habe heute die Überweisung des 2.Teils erhalten, und im Vergleich des Bruttos (1,0 x Bruttogehalt x 6 + €4000 Pauschal) zur Nettoauszahlung sind ca. 44% Abzüge, was mir doch arg viel vorkommt! Ich bin momentan noch Arbeitslos, d.h. ohne Erwerb.

Die Abrechnung für diese Auszahlung habe ich noch nicht erhalten. Kollegen sagen jedoch, dass der Versteuerung angeblich LSt Klasse VI (6) zu grunde liegen soll, aber selbst wenn ich diese in einem der gängigen Abfindungsrechner eingebe fehlen beim ausgezahlten Betrag runde €2000. Eigentlich müsste jedoch LSt Klasse I gelten (ledig, keine Kinder), da LSt. Kl VI/6 laut Einkommensteuergesetz nur bei Arbeitnehmern zum Tragen kommt, welche bereits einen neuen Job haben - dann erlaubt sich Vater Staat eine Abfindung wie einen Nebenerwerb zu besteuern! Dies ist bei mir jedoch nicht der Fall.

Kann ich mir die zu viel gezahlten Steuern beim Finanzamt zurückholen?
Oder muss da der Ex-Arbeitgeber nachbessern?

Vielen Dank für Hilfe vorab!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Korrekte Besteuerung einer Abfindung

Beitrag von schlauelia »

warten Sie doch die Abrechnung ab und machen auf jeden Fall eine ESt-Erklärung 2013 (sobald Sie die Lohnsteuerbescheinigung für 2013 haben) und ggf. auch 2014, wenn der AG Teile erst 2014 besteuert und diese auch so bescheinigt. Der AG wird kaum nachbessern, aber Sie könnten sich ja bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein dies ausrechnen lassen.

Lia
Robbie2701
Beiträge: 2
Registriert: 24. Jan 2014, 14:02

Re: Korrekte Besteuerung einer Abfindung

Beitrag von Robbie2701 »

Danke für die Antwort!
Eine ESt-Erklärung werde ich in jedem Fall machen, alleine schon weil ich ca. €20.000 Werbungskosten aus 2013 habe. Die Frage ist einfach ob 44% zum jetzigen Zeitpunkt ein realistischer Abzug für eine Abfindung ist. Dazu möchte ich das Geld eben so bald wie möglich haben, das mir durch die falsche Besteuerung durch die Lappen gegangen ist, und nicht erst Anfang 2015! Ich werde 2014 lediglich für einen Monat ALG1 erhalten und ab Februar bin ich weg, d.h. keine weiteren Werbungskosten, Einkünfte etc. Ich gehe jetzt berufsbedingt in's Ausland und werde dort einiges an Ausgaben haben. Für diese möchte ich keinen Kredit aufnehmen müssen, nur weil mein Ex-Arbeitgeber zu doof ist eine Abfindung gesetzeskonform auszuzahlen...
karl_nik
Beiträge: 3
Registriert: 12. Mai 2014, 15:55

Re: Korrekte Besteuerung einer Abfindung

Beitrag von karl_nik »

Der Lohnsteuerabzug ist ja nur vorweggenommen und ersetzt die Steuererklärung nicht, wenn du eine Abfindung erhalten hast. Erst mit der Steuerfestsetzung nach der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerhöhe für die Abfindung nach der Fünftelregelung berechnet. Orientieren kann man sich halt vorher schon mal mit einem Abfindungsrechner, sofern man einigermaßen genaue Angaben abschätzen kann. z. B. der Abfindungsrechner unter http://www.abfindungs-rechner.com liefert einigermaßen brauchbare Ergebnisse.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Korrekte Besteuerung einer Abfindung

Beitrag von Petz »

Wenn du nicht mehr bei der Firma beschäftigt bist, darf die Firma natürlich nicht mehr auf Steuerklasse I abrechnen.

Sie muss zwangsweise Steuerklasse VI nehmen.

Die zuviel einbehaltene Steuer bekommst du erst mit der Steuererklärung zurück, nützt nix.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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