Einnahmen aus Trading-Geschäften
Einnahmen aus Trading-Geschäften
Edit: Hat sich erledigt. Danke!
Zuletzt geändert von -Heiko- am 26. Jul 2014, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einnahmen aus Trading-Geschäften
Ein Konto in der Schweiz zu besitzen ist per se nicht verboten. Solange man Einkünfte und Zinserträge versteuert, ist alles legal.
Wenn Dein Sohn die 60 TEUR als Einkommen bezieht (keine Schenkung, Erbschaft o.ä.) und in Deutschland wohnt, ist er hier steuerpflichtig und muß er hierauf Steuern zahlen. Punkt! Völlig egal wohin das Geld dann fließt.
Die einzige (legale) Möglichkeit, dies zu ändern, ist es im gleichen Jahr entsprechend steuerlich auszugsfähige Ausgaben zu generieren, die die Steuerlast mindern. Darauf sind Steuerberater spezialisiert - er sollte ggf. einmal einen kontaktieren.
Wenn Dein Sohn die 60 TEUR als Einkommen bezieht (keine Schenkung, Erbschaft o.ä.) und in Deutschland wohnt, ist er hier steuerpflichtig und muß er hierauf Steuern zahlen. Punkt! Völlig egal wohin das Geld dann fließt.
Die einzige (legale) Möglichkeit, dies zu ändern, ist es im gleichen Jahr entsprechend steuerlich auszugsfähige Ausgaben zu generieren, die die Steuerlast mindern. Darauf sind Steuerberater spezialisiert - er sollte ggf. einmal einen kontaktieren.