Spekulationsgewinne
Verfasst: 7. Nov 2008, 13:22
Hallo,
stimmtes eigentlich, dass man als Kapitalanleger Spekulationsgewinne übergangsweise bis ins Jahr 2013 vortragen kann, obwohl die Abgeltungssteuer dann schon gilt?
Grüße an alle Steuerexperten
Bolle
stimmtes eigentlich, dass man als Kapitalanleger Spekulationsgewinne übergangsweise bis ins Jahr 2013 vortragen kann, obwohl die Abgeltungssteuer dann schon gilt?
Grüße an alle Steuerexperten
Bolle