Urlaubsabgeltung Steuern Anwendung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Michael.W
Beiträge: 5
Registriert: 30. Mai 2022, 08:40

Urlaubsabgeltung Steuern Anwendung

Beitrag von Michael.W »

Liebes Forum
Folgender Sachverhalt:

Ich bin seit dem 1.10.21 im Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit.
Am 21.01.22 würde mein Vertrag aufgelöst.

Jetzt im Mai 2022 habe ich von meinen Arbeitgeber noch den vollen Urlaub abgegolten bekommen.

Abgerechnet wurde die Abgeltung als sonstige Bezüge mit Lohnsteuerklasse 6.
Ich hatte im Jahr 2022 außer meine Rente keine weiteren Einkommen.

Warum wird die Lohnsteuerklasse 6 angewendet, gibt es da keine günstigere Variante für mich.

Wie steht es mit der Fünftel Regelung.

Auszahlbare Summe ist 5433 € Brutto. Davon wurden mir 1652 € Lohnsteuer abgezogen

Außer der Lohnsteuer, wurden keine weiteren Abzüge getätigt.

Über eure Antworten freue ich mich.
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Urlaubsabgeltung Steuern Anwendung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

zuerst einmal: Mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr (zu der du verpflichtet bist) gleicht es sich in jedem Fall aus. Du könntest also einfach warten.
Warum wird die Lohnsteuerklasse 6 angewendet, ...
Das ist der Standard bei Nachzahlungen.
Würde der Arbeitgeber Steuerklasse 1 verwenden, dann würde die Steuerklasse in dem (neuen) Hauptjob* auf 6 geändert (imho ein ganz blöder Automatismus).

*wovon der Ex-Arbeitgeber nichts weiß, also auch nicht ob es ihn überhaupt gibt
... gibt es da keine günstigere Variante für mich.
Doch, es hätte auf Steuerklasse 1 abgerechnet werden können. Ob das rückwirkend möglich ist weiß ich nicht.
Wie steht es mit der Fünftel Regelung.
Die greift imho nicht für Urlaubsabgeltung (das ist ja keine Zahlung für mehrere Jahre, wie beispielsweise eine Abfindung).
Außer der Lohnsteuer, wurden keine weiteren Abzüge getätigt
Imho ist die Zahlung Beitragspflichtig, es hätte also Abzüge für Sozialversicherungen geben müssen.

Stefan
Michael.W
Beiträge: 5
Registriert: 30. Mai 2022, 08:40

Re: Urlaubsabgeltung Steuern Anwendung

Beitrag von Michael.W »

Danke für deine Antworten.

Du schreibst:
zuerst einmal: Mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr (zu der du verpflichtet bist) gleicht es sich in jedem Fall aus. Du könntest also einfach warten.

Das bedeutet, dass mein Finanzamt mit Steuerklasse 4 abrechnet, weil ich diese bisher hatte.
Sozialbeiträge habe ich keine, weil das Geld im April ausgezahlt wurde.

Zählt Urlaubsabgeltung nicht als hinzuverdienst?
Wenn ja, dann müsste ich doch die gesammte Lohnsteuer zurück bekommen, weil ich die Genze von 6300 € nicht übersteige.
Oder irrre ich da ;)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Urlaubsabgeltung Steuern Anwendung

Beitrag von muemmel »

Das bedeutet, dass mein Finanzamt mit Steuerklasse 4 abrechnet, weil ich diese bisher hatte. Nein - es rechnet mit der entsprechenden Steuertabelle, in Ihrem Fall der Splittingtabelle

Zählt Urlaubsabgeltung nicht als hinzuverdienst? So was wie "Hinzuverdienst" gibt es im Steuerrecht nicht.

Wenn ja, dann müsste ich doch die gesammte Lohnsteuer zurück bekommen, weil ich die Genze von 6300 € nicht übersteige. Es gibt auch keine steuerrechtliche Grenze von 6.300 Euro. Es ist insofern recht unwahrscheinlich, dass Sie die gesamte Steuer zurückerhalten - Ihre Rente ist schließlich auch zum großen Teil steuerpflichtig. Im Übrigen fließt auch das Einkommen von Gatte/Gattin in die Berechnung mit ein.
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Urlaubsabgeltung Steuern Anwendung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das bedeutet, dass mein Finanzamt mit Steuerklasse 4 abrechnet, weil ich diese bisher hatte.
Beim Finanzamt gibt es keine Steuerklassen. Und es ist vollkommen egal wie abgerechnet wurde, die Steuer ist am Ende immer gleich.
Sozialbeiträge habe ich keine, weil das Geld im April ausgezahlt wurde.
Wann gezahlt wurde spielt da aber keine Rolle. :?
Zählt Urlaubsabgeltung nicht als hinzuverdienst?
Du kannst es nennen wie du willst, beim Finanzamt ist es Einkommen (und zwar steuerpflichtiges).
Wenn ja, dann müsste ich doch die gesammte Lohnsteuer zurück bekommen, weil ich die Genze von 6300 € nicht übersteige.
Wenn dann musst du schon den Grundfreibetrag als Grenze nehmen (so ca. 10.000 Euro). Aber wie muemmel auch schon vermutet hat dürfte wohl allein die Rente (der steuerpflichtige Teil, aktuell 82%) schon darüber liegen.
Bei Abrechnung auf Steuerklasse 6 muss man übrigens sogar mit einer Nachzahlung rechnen, die Steuer ist da nämlich häufig eher zu niedrig (bei dir könnten die 30% aber schon ausreichen - aus dem Bauch heraus ohne genaue Zahlen zu kennen).

Stefan
Michael.W
Beiträge: 5
Registriert: 30. Mai 2022, 08:40

Re: Urlaubsabgeltung Steuern Anwendung

Beitrag von Michael.W »

Ok, ich habe es geschnallt.

Die 5439 € rechne ich mit meinen Rentenbezügen zusammen.

Da mein Arbeitgeber mit Kl. 6 abgerechnet hat, wird die Einkommensteuer im nächsten Jahr etwas günstiger ausfallen.
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