Einmalauszahlung Unterstützungskasse

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Michael.W
Beiträge: 5
Registriert: 30. Mai 2022, 08:40

Einmalauszahlung Unterstützungskasse

Beitrag von Michael.W »

Moin meine lieben Helfer.

Wir haben folgenden Sachverhalt.
Meine Frau hat bei der Unterstützungskasse der HDI eine eimal Kapitalauszahlung gewählt (33600 €)

Laut Ausage eines Sachbearbeiters, fallen nach der Fünftelreglung keine Steuern an.

Das kann auch gut möglich sein, da meine Frau zum 30.03.22 aus der Firma ausgeschieden ist und durch Kurzarbeit nicht viel verdient hat.

Wenn ich mir die Grundtabelle für Einkommensteuer ansehe, liegt meine Frau bei der Fünftelregelung noch bei 0 €.

Was mich aber sehr zum Nachdenken bewogen hat, war die Aussage des Sachbearbeiters, dass spätere Renteneinkünfte darauf keinen weiteren Steuerlichen Einfluss haben.

Renten sind doch Einkünfte, die müssten doch zum Ende des Jahres mit hinzu gerechnet werden. Oder irre ich mich.

Wäre nett wenn mich jemand erleuchtet.
LG
Michael
reckoner
Beiträge: 1047
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einmalauszahlung Unterstützungskasse

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ja,das siehst du richtig, wenn sie in diesem Jahr auch noch Rente bezieht erhöht die natürlich das steuerpflichtige Einkommen (bei Rentenbeginn 2022 sind 82% der Rente steuerpflichtig). Und das Kurzarbeitergeld erhöht den Steuersatz übrigens auch.

Speziell im Fall der Fünftelungsregelung sollte man versuchen, insgesamt (also: Lohn + 82% der Rente + Lohnersatzleistungen + 1/5 der U-Kassenleistung minus Sonderausgaben, Werbungskosten etc.) unter den Grundfreibetrag zu kommen. Und bei Ehepaaren sollte man dann durchrechnen, ob Einzelveranlagungen günstiger sind als die Zusammenveranlagung (das ist selten so, aber hier durchaus möglich).

Ich persönlich hatte das mal vor vielen Jahren (zufällig auch mit U-Kasse), und ich hab' es geschafft das Einkommen unter den Grundfreibetrag zu drücken. Damit betrug der Steuersatz 0%, und zwar auch der auf die 4/5 Rest). Geschafft habe ich das mit außergewöhnlichen Belastungen und auf unter 1.000 Euro gedrückten Kapitalerträgen. Waren aber etwas andere Zeiten, damals war die Rente noch grob zur Hälfte steuerfrei.

Auf jeden Fall lohnt sich aber jedes Prozent Steuersatz, weil man das dann auch auf die 4/5 Rest spart. Da kommen unterm Strich auch mal über 100% zusammen (bewusst 1.000 Euro Werbungskosten generieren, um 1.500 Euro Steuern zu sparen z.B.).

Stefan
Michael.W
Beiträge: 5
Registriert: 30. Mai 2022, 08:40

Re: Einmalauszahlung Unterstützungskasse

Beitrag von Michael.W »

Danke für deine Antwort.
Wenn du mit Grundfreibetrag die 9990 € der Einkommenstertabelle meinst, dann wird mir jetzt schon übel.

Lohn bis März waren 9535 € Brutto, dazu kommt 9 Monate versteuerbarer Teil der Rente mit dazu 11061 €.

Da bin ich schon bei 20596 € dazu 1 Fünftel 6780€ dann bin ich bei 27376 €
Die Differenz davon 1912 € und das mal 5 sind 9560 €.
Das sind mehr als 25%

Gab es da nicht mal was mit 25% Grenze ?
reckoner
Beiträge: 1047
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einmalauszahlung Unterstützungskasse

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Lohn bis März waren 9535 € Brutto, dazu kommt 9 Monate versteuerbarer Teil der Rente mit dazu 11061 €.
OK, dann vergiss das mit dem Grundfreibetrag, das klappt in diesem Fall kaum.
Die Differenz davon 1912 € und das mal 5 sind 9560 €.
Welche Differenz meinst du?
Versteuert werden jedenfalls die kompletten 33.600, mit deinen Zahlen also insgesamt 9535+11061+33600=54.196 Euro.
Gab es da nicht mal was mit 25% Grenze ?
Kenne ich in diesem Zusammenhang nicht.

Stefan
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