Hallo in die Runde,
angenommen eine ETW soll gewinnbringend nach Eigennutzung veräußert werden. Es handelt sich dabei um einen Erstbezug, ein Mietverhältnis gab es somit nie. Wie lange muss ich nachweislich dort in der Wohnung leben? Wohnung ist tatsächlich Hauptwohnsitz und Meldung im Einwohnermeldeamt liegt vor.
Im EStG gibt es keine Definition über den Zeitraum.
Freue mich auf eure Antworten.
Viele Grüße
Sinned2
Spekulationssteuer Eigennutzung Dauer
Re: Spekulationssteuer Eigennutzung Dauer
Wie lange muss ich nachweislich dort in der Wohnung leben? 3 Kalenderjahre - diese aber nicht voll, nur zusammenhängend. Wenn Sie da also z. B. im Dezember 2020 eingezogen sind, wohnen Sie da 3 Kalenderjahre (20, 21, 22) und können die Wohnung steuerfrei verkaufen.
Re: Spekulationssteuer Eigennutzung Dauer
Im Gesetz steht es anders, die Frist der 3 Jahre kann ausgehebelt werden, wenn die Wohnung nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
„ Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden“
Es heißt hier „oder“.
Daher auch meine Frage…
„ Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden“
Es heißt hier „oder“.
Daher auch meine Frage…
Re: Spekulationssteuer Eigennutzung Dauer
So ist es. Bei ausschließlicher Eigennutzung gibt es keinen Mindestzeitraum, lediglich "zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken". Man könnte im Anschaffungsjahr wieder verkaufen, wenn man wollte.Im EStG gibt es keine Definition über den Zeitraum.
Re: Spekulationssteuer Eigennutzung Dauer
Wobei die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken hier ein steuermindernder Tatbestand ist, für den der Stpfl. die Nachweislast trägt und je kürzer die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist ein umso größer Anspruch an den Nachweis gestellt werden wird!Tom998 hat geschrieben: Man könnte im Anschaffungsjahr wieder verkaufen, wenn man wollte.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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