Hallo,
ich mache gerade zum ersten Mal in meinem Leben eine Steuererklärung. Dabei ist mir eingefallen, dass ich letztes Jahr 2x 200€ von einem Kommilitonen bekommen habe, da ich ihm bei seiner Hausarbeit geholfen habe. Da der Kommilitone nur schlecht Deutsch kann, war das extrem aufwändig, wodurch dieser Betrag zustande kam. Ich habe einmal im Oktober und einmal im November 200€ erhalten. Ich selbst bin seit Oktober mit meinem Studium fertig und arbeite seitdem Vollzeit.
Müssen diese 400€ in meiner Steuererklärung erwähnt werden? Wenn ja, wie? Wie gesagt dieses Thema ist für mich komplett neu.
Freundliche Grüße
Kommilitone bei Hausarbeit geholfen
Re: Kommilitone bei Hausarbeit geholfen
Da Sie als Arbeitnehmer 410 Euro im Jahr steuerfrei nebenher verdienen dürfen, können Sie das weglassen.