guten Tag
In der Anleitung steht zu Zeile 7/8:
Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten / Lebenspartner zum 31.12.2020 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt, tragen Sie bitte in Zeile 7 den Wert „1“ ein. Der Verlustvortrag wird dann vom Finanzamt berücksichtigt.
Andererseits findet man bei einer Recherche eigentlich überall die Aussage, dass ein Verlustvortrag vom Finanzamt automatisch berücksichtigt wird.
In der Welt in der ich lebe kann eigentlich nur eins von Beiden stimmen.
Könnte das jemand aufdröseln ?
Gibt es Konstellationen , in denen ein Verlustvortrag ohne diesen Eintrag nicht berücksichtigt wird ?
(da würde man doch einen Hinweis in der Anleitung erwarten können, oder ?)
Oder gibt es z.B. einen feinen Unterschied zwischen weitertragen und verrechnen ?
danke
Roland
Frage zur Anlage Sonstiges
Re: Frage zur Anlage Sonstiges
Vielleicht solltest Du uns aufklären, von welcher Anlage Du redest, mit welchem Programm Du arbeitest und für welches Jahr Du die Erklärung abgibst!Rufus T. Firefly hat geschrieben:In der Anleitung steht zu Zeile 7/8:
Die Anlage SO für sonstige Einkünfte fragt an keiner Stelle nach einem Verlustvortrag. Über die Zeilen 15 und 52 kannst Du höchstens einen Verlustrücktrag begrenzen!
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Frage zur Anlage Sonstiges
Er meinte Anlage Sonstiges, nicht Anlage SO.
Die Angabe ist vermutlich für den Fall gedacht, in dem die Verlustfeststellung zum 31.12. des Vorjahres unter einer anderen Steuernummer erfolgt ist (Heirat/Einzelveranlagung usw.). Bei identischer Steuernummer erfolgt der Vortrag automatisch.
Die Angabe ist vermutlich für den Fall gedacht, in dem die Verlustfeststellung zum 31.12. des Vorjahres unter einer anderen Steuernummer erfolgt ist (Heirat/Einzelveranlagung usw.). Bei identischer Steuernummer erfolgt der Vortrag automatisch.
Re: Frage zur Anlage Sonstiges
Mea culpa, mea maxima culpa! Das passiert, wenn man immer auf der anderen Seite des Tisches sitzt und nur die elektronischen Daten sieht! Bis einschließlich 2018 lief das noch über Zeile 94/95 im Mantelbogen (ohne Frage nach Verlustvortrag!)!Tom998 hat geschrieben:Er meinte Anlage Sonstiges, nicht Anlage SO.
Nicht nur dann, sondern immer dann, wenn die Akte "weitergegeben" wird. Keine Aktenweitergebe gibt es bei der ArbN-Veranlagung bei freiwilligen Abgaben der Steuererklärungen. Wird hier z.B. durch Umzug ein anderes Amt zuständig, fängt das neue Amt praktisch bei Null an!Tom998 hat geschrieben: Bei identischer Steuernummer erfolgt der Vortrag automatisch.
Nein, die Abfrage dient rein dem RMS!Rufus T. Firefly hat geschrieben: Oder gibt es z.B. einen feinen Unterschied zwischen weitertragen und verrechnen ?
taxpert
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Re: Frage zur Anlage Sonstiges
danke , finde dies einleuchtend
Andererseits nicht sooo offenkundig, daß jeder spontan von selbst darauf kommen müsste.
Irgendwie merkwürdig, daß man in der Anleitung nicht 2 kurze Sätze zur Erklärung spendiert hat.
Roland