Guten Morgen Community,
ich habe lediglich eine sehr kurze Frage.
Angenommen es eine ETW soll gewinnbringend veräußert werden, sie wurde aber bisher weder privat eigengenutzt noch vermietet, da sie in den letzten 3 Jahren gebaut wurde - wie wird hier das Finanzamt in Richtung Spekulationssteuer reagieren?
In Internet finde ich immer nur den Fall Eigennutzung 2 Jahre oder bei Vermietung mit 10 Jahre. Beides trifft hier nicht zu.
Ich würde mich freuen, von euch zu hören.
VG Sinned2
Spekulationssteuer zahlen oder nicht
Re: Spekulationssteuer zahlen oder nicht
Veräußerung drei Jahre nach Anschaffung ohne Eigennutzung=Steuerpflicht.
Re: Spekulationssteuer zahlen oder nicht
Was meinst Du mit " reagieren"? Der Spekulationsgewinn unterliegt der Einkommensteuer, da gibt es keinerlei Spielraum.