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Ausschüttungen einer GmbH Co. KG privat oder in Im BV auszahlen?

Verfasst: 4. Okt 2021, 00:06
von Luemmel
Hallo zusammen,

wie ich es aktuell verstehe, werden Gewinne und Ausschüttungen in Personengesellschaften (Hier: GmbH &Co KG) ,,automatisch“ der persönlichen EK-Steuer des Anteilseigners (Kommanditist) unterzogen und dann mit dem Gewerbesteuer-Freibetrag (13,8 fachen) saldiert. Der Rest wäre die zu zahlende Steuer oder?

Wie sind die Vorteile und Nachteile die Anteile als Kommanditisten (25%) aus dem PV in das BV (extra dafür gegründete GmbH—>Vermögensverwaltende?) einer Kap. Gesellschaft zu verschieben, da die Bezüge aus Ausschüttungen nicht privat benötigt werden?

Vielen Dank im Voraus!;)

Re: Ausschüttungen einer GmbH Co. KG privat oder in Im BV auszahlen?

Verfasst: 4. Okt 2021, 09:05
von Tom998
Der steuerliche Gewinnanteil (was rein gar nichts mit "Ausschüttungen" zu tun hat) unterliegt wie die anderen Einkünfte des Kommanditisten der Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung nach § 35 EStG bemisst sich nach dem anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrag des Kommanditisten.
Wie sind die Vorteile und Nachteile die Anteile als Kommanditisten (25%) aus dem PV in das BV (extra dafür gegründete GmbH—>Vermögensverwaltende?) einer Kap. Gesellschaft zu verschieben, da die Bezüge aus Ausschüttungen nicht privat benötigt werden?
Die KapGes zahlt auf den o.g. steuerlichen Gewinnanteil 15% KSt, aber keine GewSt.

Re: Ausschüttungen einer GmbH Co. KG privat oder in Im BV auszahlen?

Verfasst: 4. Okt 2021, 11:24
von Luemmel
Vielen Dank, dass du etwas Licht ins Dunkel gebracht hast;)

1. D.H. man hat in der Personengesellschaft einen Gewinn an dem bestimmt wird wieviel davon den Gesellschaftern zufliessen soll und wieviel bspw. thesauriert werden soll, richtig? Dieser Betrag wird dann der regulären Einkommensteuer (=aus Gewerbebetrieb?) zugerechnet und dem individuellen Steuersatz unterzogen oder?

2. In einer GmbH gehaltene Anteile der GmbH Co KG würden nur 15% Körperschaftssteuer unterzogen werden, da keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, richtig? Dann könnte man so ein Konstrukt doch als ,,Spardose“ innerhalb einer Holding nutzen, wenn eine Ausschüttung nicht beabsichtigt ist oder gilt es irgendwann als ,,Liebhaberei“ oder so wenn nichts damit unternommen wird?

3. ist eine Übertragung aus dem PV ins BV einer GmbH gleichzusetzen mit einer Erbschaft/Schenkung bei der die 5 und 7 jährige Regelung zur steuerfreien Übertragung gilt?

Vielen Dank im Voraus!

Re: Ausschüttungen einer GmbH Co. KG privat oder in Im BV auszahlen?

Verfasst: 5. Okt 2021, 10:35
von Tom998
1. Falsch. Der steuerliche Gewinnanteil und was an den Kommanditisten ausgezahlt wird kann erheblich auseinander fallen. Die Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung und Besteuerung von PersG hier zu vermitteln, sprengt dieses Forum.
2. Nein, weil auf diesen Gewinn schon bei der PersG der GewSt unterworfen wurde. Eine GmbH ist immer gewerblich. Irgendwann schüttet die GmbH aus, dann fallen weitere Steuern an. Mit Liebhaberei hat das nichts zu tun.
3. Es gelten die Regelungen des UmwStG. Bitte mit dem StB klären.