Hallo in die Runde,
ich hätte eine Frage bezüglich Spekulationssteuer.
Zu Fall:
Ich habe die DHH am 01 Mai 2011 erworben und möchte diese jetzt verkaufen.
Es wurde am 11.06.2021 eine WEG-Teilung vorgenommen. Das heißt, auch das Grundstück wurde jetzt erst geteilt vor dem 11.06.21 war es Gemeinschaftseigntum.
Meine Frage:
Beginnt ab dem 11.06.21 die Spekulationssteuerfrist erneut? Oder kann ich die Immobilie steuerfrei verkaufen.
Danke schon mal für Hilfreiche Info vorab.
Spekulationssteuer WEG Teilung nach Ablauf Spekulationssteuerfrist
Re: Spekulationssteuer WEG Teilung nach Ablauf Spekulationssteuerfrist
Was wurde in diesem Zeitpunkt genau erworben? Eine DH-Hälfte, also ein eigenständiges WG? Oder der hälftige Anteil eine einem DH, also ein ideeler Anteil eines WG?Stefan_Ba hat geschrieben:Ich habe die DHH am 01 Mai 2011 erworben
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Spekulationssteuer WEG Teilung nach Ablauf Spekulationssteuerfrist
Hallo
das komplette Doppelhau war Gemeinschaftseigentum. Hier hab ich 50% erworben.
Im Juni diesen Jahres wurde hier eine WEG Teilung gemacht. Also das Grundstück in der Mitte geteilt und jede DHH für sich und kein Gemeinschaftseigentum mehr.
VG
das komplette Doppelhau war Gemeinschaftseigentum. Hier hab ich 50% erworben.
Im Juni diesen Jahres wurde hier eine WEG Teilung gemacht. Also das Grundstück in der Mitte geteilt und jede DHH für sich und kein Gemeinschaftseigentum mehr.
VG
Re: Spekulationssteuer WEG Teilung nach Ablauf Spekulationssteuerfrist
Dann hat Ihnen bisher von der jetzt vorliegenden DHH bisher auch nur die Hälfte gehört, die andere Hälfte wurde jetzt neu angeschafft.Stefan_Ba hat geschrieben:das komplette Doppelhau war Gemeinschaftseigentum.
Ja. Für die neu angeschaffte Hälfte der DHH beginnt die Frist des §23 EStG neu zu laufen.Stefan_Ba hat geschrieben: Beginnt ab dem 11.06.21 die Spekulationssteuerfrist erneut?
Auch ja, denn die Anschaffungskosten für den neu angeschafften Teil entsprechen dem Wert des dafür hingegebenen Teils der anderen DHH und nicht etwa die Anschaffungskosten aus 2011! Bei einem zeitnahen Verkauf entsteht also kein Gewinn im Sinne des §23 EStG.Stefan_Ba hat geschrieben:Oder kann ich die Immobilie steuerfrei verkaufen.
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