hallo
Ich bin dualer Student und verdiene deswegen knapp 12.000€/ Jahr, zahle aber keine Steuern, nur Rentenversicherung und so (weiß jetzt auch nicht wieso aber ich zahle keine Steuern und bekomme deswegen auch nichts bei der Steuererklärung zurück)
Ich habe mit Crypto und NFTs gehandelt, verkauft, gekauft.
Nun gilt ja: resultierende Gewinne bei unter 1 Jahr werden als private Veräußerungsgeschäfte angesehen und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert
diesen Steuersatz berechnet man: "multiplizieren Sie ihre Einkommensteuer mal Hundert und teilen es durch Ihr zu versteuerndes Einkommen." Also 0*100/12000=0. Muss ich nun deswegen keine Steuern zahlen wenn ich meine Cryptowährungen verkaufe und somit auch keine Steuererklärung machen??
Student - private Veräußerungsgeschäfte
Re: Student - private Veräußerungsgeschäfte
Die Frage ist, ob die Steuerlast immer noch Null Euro beträgt, wenn man die nichtselbständigen Einkünfte und die sonstigen Einkünfte zusammenrechnet. Die Formel gibt näherungsweise eine Hausnummer über die zu erwartende Steuer an, wenn man ein zu versteuerndes Einkommen OBERHALB des Grundfreibetrags hat.
Das ist bei Dir ohne die Spekukationseinkünfte nicht der Fall, weil von den Bruttoeinkünften noch Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen (KV, PflV, RV) abgezogen werden.
Ob es mit den Spekulationseinkünften der Fall ist, hängt davon ab, wie hoch diese sind.
Das ist bei Dir ohne die Spekukationseinkünfte nicht der Fall, weil von den Bruttoeinkünften noch Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen (KV, PflV, RV) abgezogen werden.
Ob es mit den Spekulationseinkünften der Fall ist, hängt davon ab, wie hoch diese sind.
Re: Student - private Veräußerungsgeschäfte
Hallo,
Denn eigentlich wird der Steuersatz anhand des Einkommens (genauer: des zu versteuernden Einkommens, zvE) ermittelt, und dann wird mit diesem Steuersatz die Steuer ausgerechnet.
Der Steuersatz ist abhängig vom Einkommen. Je höher das Einkommen umso höher der Steuersatz, die Steuer selbst erhöht sich daher gleich doppelt (man nennt das "Progression").
Stefan
Das ist zwar korrekt, aber doch irgendwie durch die Hintertür gerechnet.Nun gilt ja: resultierende Gewinne bei unter 1 Jahr werden als private Veräußerungsgeschäfte angesehen und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert diesen Steuersatz berechnet man: "multiplizieren Sie ihre Einkommensteuer mal Hundert und teilen es durch Ihr zu versteuerndes Einkommen."
Denn eigentlich wird der Steuersatz anhand des Einkommens (genauer: des zu versteuernden Einkommens, zvE) ermittelt, und dann wird mit diesem Steuersatz die Steuer ausgerechnet.
Der Steuersatz ist abhängig vom Einkommen. Je höher das Einkommen umso höher der Steuersatz, die Steuer selbst erhöht sich daher gleich doppelt (man nennt das "Progression").
Stefan