Hallo,
ich habe im Jahr 2019 durch den Verkauf eines Möbelentwurfes ein Honorar über 2500 Euro erhalten.
Zu dem Zeitpunkt bin ich keiner anderen Beschäftigung nachgegangen. Später im Jahr habe ich eine Festanstellung aufgenommen, habe aber sonst keine weiteren Einkünfte erhalten. Wie muss ich das Honorar versteuern?
Vielen Dank und Grüße
Minimal
Versteuerung einmaliges Honorar
Re: Versteuerung einmaliges Honorar
Indem Sie es in der Steuererklärung für 2019 angeben (die übrigens schon zum 31.07.2020 fällig war).
Re: Versteuerung einmaliges Honorar
Hallo,
ich würde das als "sonstiges Einkommen" sehen, zu erklären in der Anlage SO.
Stefan
ich würde das als "sonstiges Einkommen" sehen, zu erklären in der Anlage SO.
Stefan