Werbungskosten bei Vermietung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Sarah9876
Beiträge: 5
Registriert: 16. Apr 2021, 12:50

Werbungskosten bei Vermietung

Beitrag von Sarah9876 »

Hallo zusammen,

ich habe gelesen, dass Entgelte für die Vermietung eines privaten Wohnmobiles an wechselnde Mieter unter die Einkünfte aus sonstigen Leistungen gehört.
Ich hatte schon in der Rubrik Kleingewerbe eine Frage dazu gestellt, da mein Gewerbeamt sagte, dass die Vermietung unter bestimmten Umständen auch gewerblich erfolgen kann. Ich bin mir einfach unsicher ob gewerblich oder privat, aber bleiben wir hier erstmal mal bei privat, dann habe ich folgende Frage:

Ich habe eine Beispielrechnung einer privaten PKW-Vermietung gesehen, wo von den Einnahmen die Abschreibung abgezogen wird und der Gewinn dann unter 256 EUR lag und somit steuerfrei bleibt.

Kann ich als Privatperson tatsächlich Abschreibungen ansetzen? Also den Saldo aus Mieteinnahmen und Afa bilden?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Werbungskosten bei Vermietung

Beitrag von taxpert »

Sarah9876 hat geschrieben: da mein Gewerbeamt sagte, dass die Vermietung unter bestimmten Umständen auch gewerblich erfolgen kann
Was das Gewerbeamt sagt, ist steuerlich zunächst ohne jede Bedeutung! Eine Tätigkeit kann nach der GewO gewerblich sein und zu bestimmten Rechten und Pflichten führen, das FA kann die entstandenen Verluste trotzdem wegen Liebhaberei nicht anerkennen.
Sarah9876 hat geschrieben:aber bleiben wir hier erstmal mal bei privat
... dann mindern trotzdem alle Kosten -auch die Abschreibung- das Ergebnis!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Sarah9876
Beiträge: 5
Registriert: 16. Apr 2021, 12:50

Re: Werbungskosten bei Vermietung

Beitrag von Sarah9876 »

Welchen Nachteil hat es, wenn das FA sagt, dass es Liebhaberei ist - dann wären meine Einkünfte ja nicht steuerrelevant und ich müsste meine Mieteinnahmen nicht versteuern?

Kommt das nicht aufs gleiche raus als wenn es sonstige Einkünfte sind und nach Abzug der Ausgaben nur noch unter 256 EUR Gewinn übrigbleibt, der steuerfrei ist.

In beiden Fällen keine Steuerzahlung für mich, oder wo ist mein Denkfehler?

"Haufe.de" schreibt: Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist eine Tätigkeit, die ohne die Absicht der Erzielung von einkommensteuerbaren Einkünften durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 und 2 EStG). Daraus erzielte Einkünfte sind nicht zu versteuern; insoweit entstandene Verluste werden steuerlich nicht anerkannt.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Werbungskosten bei Vermietung

Beitrag von taxpert »

Sarah9876 hat geschrieben: In beiden Fällen keine Steuerzahlung für mich, oder wo ist mein Denkfehler?
Solange das dein einziger Denkansatz ist, hast Du natürlich recht! Bei den Urteilen wegen "Liebhaberei" geht es aber nie um positive Einkünfte, sondern immer um Verluste!

Habt ihr euch überhaupt mal durch gerechnet, was euch die Vermietung zusätzlich kostet? Die Versicherung dürfte -da hier versicherungstechnisch eine gewerbliche Vermietung vorliegt!- deutlich teurer werden! Wie viele Schäden/erhöhte Abnutzung plant ihr betriebswirtschaftlich ein? Was kostet euch die Vermarktung? Und, und und ...

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Sarah9876
Beiträge: 5
Registriert: 16. Apr 2021, 12:50

Re: Werbungskosten bei Vermietung

Beitrag von Sarah9876 »

taxpert hat geschrieben: Habt ihr euch überhaupt mal durch gerechnet, was euch die Vermietung zusätzlich kostet? Die Versicherung dürfte -da hier versicherungstechnisch eine gewerbliche Vermietung vorliegt!- deutlich teurer werden! Wie viele Schäden/erhöhte Abnutzung plant ihr betriebswirtschaftlich ein? Was kostet euch die Vermarktung? Und, und und ...

Die Vermittlungsplattformen bieten Zusatzversicherungen an, die tagesgenau abgerechnet werden und die eigene KFZ Versicherung ist außen vor!
Die Vermarktung klappt auch gut, es kommen deutlich mehr Anfragen rein als ich gedacht habe.

Letztlich geht es darum, dass ich die Einnahmen nicht noch zusästzlich versteuern möchte, da unterm Strich pro Tag Vermietung nach Abzug von Zusatzversicherung und Vermittlungsprovision wirklich nicht so viel übrig bleibt.

Ich will keinen Fehler machen und nachher noch drauf zahlen.
taxpert hat geschrieben: Bei den Urteilen wegen "Liebhaberei" geht es aber nie um positive Einkünfte, sondern immer um Verluste!
Was willst du mir damit sagen?

Muss ich meine Mieteinnahmen versteuern oder nicht wenn mir Liebhaberei unterstellt wird?
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Werbungskosten bei Vermietung

Beitrag von Severina »

"Muss ich meine Mieteinnahmen versteuern oder nicht wenn mir Liebhaberei unterstellt wird?"

Musst Du nicht. Du kannst aber auch tatsächlich entstandene Verluste nicht geltend machen.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Werbungskosten bei Vermietung

Beitrag von taxpert »

Sarah9876 hat geschrieben:Muss ich meine Mieteinnahmen versteuern
Du musst NIE die Einnahmen versteuern, sondern immer nur die Einkünfte, also den Überschuss/Gewinn der Einnahmen über die Werbungskosten/Betriebsausgaben!

Wenn ich das lese ...
Sarah9876 hat geschrieben: da unterm Strich pro Tag Vermietung nach Abzug von Zusatzversicherung und Vermittlungsprovision wirklich nicht so viel übrig bleibt.
... kommt aus steuerlicher Sicht wahrscheinlich kein positiver Überschuss (=Gewinn) raus, sondern ein Verlust, denn in deiner Rechnung fehlen der Anteil der "normalen" Versicherung, der Kfz-Steuer, sonstiger laufender Aufwand wie z.B. Reparaturen und natürlich die Abschreibung! Objektiv betrachtet ist das Ganze wahrscheinlich sowohl steuerlich als auch betriebswirtschaftlich ein Verlustgeschäft! Subjektiv betrachtet meint ihr aber "Gewinn" gemacht zu haben, weil ihr nur die zusätzlichen Kosten im Auge habt!
Sarah9876 hat geschrieben:Was willst du mir damit sagen?
Die Kläger wollten eben NICHT, dass es sich um Liebhaberei im steuerlichen Sinne handelt, da sie die erzielten Verluste gerne mit anderen positiven Einkünften aus anderen Quellen verrechnen wollten um die Steuer zu senken.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Antworten