Veräußerungsgewinn Wald verkauf

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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CHines
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Registriert: 18. Apr 2020, 10:29

Veräußerungsgewinn Wald verkauf

Beitrag von CHines »

Hallo zusammen,

ich habe vor 2 Jahren einen Wald, Größe ca. 8000qm, gekauft und diesen letztes Jahr wieder verkauft.
Dabei habe ich einen Gewinn von ca. 12000€ erzielt und diesen bei der Steuerklärung für 2020 als privates Veräußerungsgeschäft (Anlage SO) angegeben.

Gestern habe ich den Steuerbescheid erhalten, mit dem Hinweis, dass der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der forstwirtschaftlichen Fläche nicht zu versteuern ist, da Betriebsvermögen vorliegt und somit § 23 EStG nicht zutrifft.

Kann mir jemand sagen, wie ich weiter vorgehen soll ?
Ich vermute, dass das Finanzamt einfach unterstellt, dass ein Betrieb besteht, auch wenn ich alles privat gekauft habe und in dem Wald nie was gemacht habe.
Das ist wahrscheinlich so und ist mir auch egal.

Die frage ist nur, wie soll ich das jetzt beim Finanzamt angeben ?

Danke und freundliche Güße
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Veräußerungsgewinn Wald verkauf

Beitrag von Tom998 »

Wenn Sie keinen weiteren vergleichbaren Besitz außer diesem Wald hatten und das FA den entstandenen Gewinn nicht besteuern will, würde ich nichts machen.
Einen Betrieb nimmt man eigentlich ab 1 Hektar (10.000 qm) an:
https://www.ecovis.com/agrar/2018/07/02/forstbetrieb-mindestgroesse/

Taucht der Sachverhalt denn gar nicht im Bescheid auf, z.B. als Veräußerungsgewinn unterhalb des Freibetrages?
CHines
Beiträge: 4
Registriert: 18. Apr 2020, 10:29

Re: Veräußerungsgewinn Wald verkauf

Beitrag von CHines »

Nein, der Gewinn von 12000€ wurde komplett entfernt mit dem Hinweistext "Der Veräußerungsgewinn aus Verkauf der Forstwirtschaftlichen Fläche ist nicht zu prüfen, da Betriebsvermögen vorliegt und somit § 23 EStG nicht zutrifft."

Kann es sein, dass das jetzt an eine andere Stelle des Finanzamtes weitergeleitet wird und noch was kommt ?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Veräußerungsgewinn Wald verkauf

Beitrag von taxpert »

CHines hat geschrieben: Kann es sein, dass das jetzt an eine andere Stelle des Finanzamtes weitergeleitet wird und noch was kommt ?
Ich gehe davon aus, dass wegen der Lage des Waldes das für die L+F-Einkünfte zuständige Lage-FA, §18 Abs.1 Nr.1 AO, ein anderes ist, als das für die ESt zuständige Wohnsitz-FA, §19 Abs.1 AO. Wahrscheinlich kommt daher bald die Aufforderung eine entsprechende Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen abzugeben vom Lage-FA.

taxpert
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